Definitionen
Schuldnerverzug
§ 286 BGB · ZivilrechtSchuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch trotz fortbestehender Leistungsmöglichkeit aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht erfüllt. Grundsätzlich muss ihm nach Fälligkeit eine Mahnung des Gläubigers zugegangen sein; an ihre Stelle können die Erhebung einer Leistungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids treten. Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB tritt Verzug auch ohne Mahnung ein.
Die Fälligkeit allein genügt nicht: Grundsätzlich braucht es eine anschließende Mahnung.
- Vor FälligkeitRechnung geht zuBei Verbrauchern muss die Rechnung den besonderen Hinweis auf die Verzugsfolgen enthalten.
- Tag 0Forderung wird fälligJetzt liegen sowohl Fälligkeit als auch Rechnungszugang vor; daran knüpft die 30-Tage-Frist an.
- Nach FristablaufVerzug ohne MahnungOhne Zahlung tritt spätestens jetzt Verzug ein, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
- Rechnung geht zu Bei Verbrauchern muss die Rechnung den besonderen Hinweis auf die Verzugsfolgen enthalten.
- Forderung wird fällig Jetzt liegen sowohl Fälligkeit als auch Rechnungszugang vor; daran knüpft die 30-Tage-Frist an.
- Verzug ohne Mahnung Ohne Zahlung tritt spätestens jetzt Verzug ein, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Händler übergibt Lea das von ihr für 30 Euro gekaufte Buch vollständig und mangelfrei; ein Zahlungstag oder eine Zahlungsfrist wurde nicht vereinbart. Drei Tage später erhält Lea einen Brief des Händlers mit der Aufforderung, den offenen Kaufpreis sofort zu zahlen. Lea hat genügend Geld auf ihrem Konto und könnte den Betrag ohne Hindernisse überweisen. Trotz des gelesenen Briefes zahlt sie den Kaufpreis bewusst nicht.
Trifft „Schuldnerverzug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFälliger AnspruchMangels Zahlungsaufschubs ist der Kaufpreis jedenfalls bei Übergabe fällig.
- 2erfülltDurchsetzbarer AnspruchDer Händler hat seine Gegenleistung vollständig erbracht, und andere Einreden bestehen nicht.
- 3erfülltFortbestehende LeistungsmöglichkeitLea kann den geschuldeten Betrag weiterhin zahlen.
- 4erfülltNichtleistungDer geschuldete Kaufpreis bleibt unbezahlt.
- 5erfülltMahnung, Ersatz oder EntbehrlichkeitDie eindeutige Zahlungsaufforderung geht Lea nach Fälligkeit zu und ist eine Mahnung.
- 6erfülltVertretenmüssenLea unterlässt die mögliche Zahlung vorsätzlich.
Ein Händler übergibt Lea das von ihr für 30 Euro gekaufte Buch vollständig und mangelfrei; ein Zahlungstag oder eine Zahlungsfrist wurde nicht vereinbart. Drei Tage später hat Lea weder eine Rechnung noch eine Zahlungsaufforderung erhalten. Lea hat genügend Geld auf ihrem Konto und könnte den Betrag ohne Hindernisse überweisen, zahlt den Kaufpreis aber bewusst nicht. Dem Händler hat sie weder eine sofortige Zahlung zugesagt noch erklärt, dass sie nicht zahlen werde.
Trifft „Schuldnerverzug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFälliger AnspruchMangels Zahlungsaufschubs ist der Kaufpreis jedenfalls bei Übergabe fällig.
- 2erfülltDurchsetzbarer AnspruchDer Händler hat seine Gegenleistung vollständig erbracht, und andere Einreden bestehen nicht.
- 3erfülltFortbestehende LeistungsmöglichkeitLea kann den geschuldeten Betrag weiterhin zahlen.
- 4erfülltNichtleistungDer geschuldete Kaufpreis bleibt unbezahlt.
- 5fehltMahnung, Ersatz oder EntbehrlichkeitEs fehlt sowohl eine Mahnung als auch ein gleichgestellter Vorgang oder ein gesetzlicher Ausnahmegrund.
- 6erfülltVertretenmüssenLea unterlässt die mögliche Zahlung vorsätzlich.
Typische Fehler
FehlerBereits aus der Fälligkeit und der ausbleibenden Leistung wird auf Verzug geschlossen.
RichtigGrundsätzlich ist zusätzlich eine Mahnung nach Fälligkeit erforderlich; gesetzliche Ersatz- und Ausnahmefälle sind gesondert zu prüfen.
FehlerBei Verbrauchern wird nach 30 Tagen ohne Weiteres Verzug angenommen.
RichtigDie 30-Tage-Regel setzt bei Verbrauchern einen besonderen Hinweis in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung voraus; andere Verzugsgründe bleiben möglich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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