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Schuldnerverzug

§ 286 BGB · Zivilrecht

Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch trotz fortbestehender Leistungsmöglichkeit aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht erfüllt. Grundsätzlich muss ihm nach Fälligkeit eine Mahnung des Gläubigers zugegangen sein; an ihre Stelle können die Erhebung einer Leistungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids treten. Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB tritt Verzug auch ohne Mahnung ein.

Merksatz

Die Fälligkeit allein genügt nicht: Grundsätzlich braucht es eine anschließende Mahnung.

Wann greift die 30-Tage-Regel?Beispiel: Die Rechnung kommt vor Fälligkeit. Andere Verzugsgründe fehlen; die Forderung ist durchsetzbar, die Zahlung möglich und die Nichtzahlung zu vertreten.
  1. Vor Fälligkeit
    Rechnung geht zu
    Bei Verbrauchern muss die Rechnung den besonderen Hinweis auf die Verzugsfolgen enthalten.
  2. Tag 0
    Forderung wird fällig
    Jetzt liegen sowohl Fälligkeit als auch Rechnungszugang vor; daran knüpft die 30-Tage-Frist an.
  3. Nach Fristablauf
    Verzug ohne Mahnung
    Ohne Zahlung tritt spätestens jetzt Verzug ein, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
  1. Rechnung geht zu Bei Verbrauchern muss die Rechnung den besonderen Hinweis auf die Verzugsfolgen enthalten.
  2. Forderung wird fällig Jetzt liegen sowohl Fälligkeit als auch Rechnungszugang vor; daran knüpft die 30-Tage-Frist an.
  3. Verzug ohne Mahnung Ohne Zahlung tritt spätestens jetzt Verzug ein, wenn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
30-Tage-Frist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Händler übergibt Lea das von ihr für 30 Euro gekaufte Buch vollständig und mangelfrei; ein Zahlungstag oder eine Zahlungsfrist wurde nicht vereinbart. Drei Tage später erhält Lea einen Brief des Händlers mit der Aufforderung, den offenen Kaufpreis sofort zu zahlen. Lea hat genügend Geld auf ihrem Konto und könnte den Betrag ohne Hindernisse überweisen. Trotz des gelesenen Briefes zahlt sie den Kaufpreis bewusst nicht.

Trifft „Schuldnerverzug“ hier zu?

„Schuldnerverzug“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fälliger Anspruch
    Mangels Zahlungsaufschubs ist der Kaufpreis jedenfalls bei Übergabe fällig.
    erfüllt
  2. 2
    Durchsetzbarer Anspruch
    Der Händler hat seine Gegenleistung vollständig erbracht, und andere Einreden bestehen nicht.
    erfüllt
  3. 3
    Fortbestehende Leistungsmöglichkeit
    Lea kann den geschuldeten Betrag weiterhin zahlen.
    erfüllt
  4. 4
    Nichtleistung
    Der geschuldete Kaufpreis bleibt unbezahlt.
    erfüllt
  5. 5
    Mahnung, Ersatz oder Entbehrlichkeit
    Die eindeutige Zahlungsaufforderung geht Lea nach Fälligkeit zu und ist eine Mahnung.
    erfüllt
  6. 6
    Vertretenmüssen
    Lea unterlässt die mögliche Zahlung vorsätzlich.
    erfüllt
BFall B

Ein Händler übergibt Lea das von ihr für 30 Euro gekaufte Buch vollständig und mangelfrei; ein Zahlungstag oder eine Zahlungsfrist wurde nicht vereinbart. Drei Tage später hat Lea weder eine Rechnung noch eine Zahlungsaufforderung erhalten. Lea hat genügend Geld auf ihrem Konto und könnte den Betrag ohne Hindernisse überweisen, zahlt den Kaufpreis aber bewusst nicht. Dem Händler hat sie weder eine sofortige Zahlung zugesagt noch erklärt, dass sie nicht zahlen werde.

Trifft „Schuldnerverzug“ hier zu?

„Schuldnerverzug“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mahnung, Ersatz oder Entbehrlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fälliger Anspruch
    Mangels Zahlungsaufschubs ist der Kaufpreis jedenfalls bei Übergabe fällig.
    erfüllt
  2. 2
    Durchsetzbarer Anspruch
    Der Händler hat seine Gegenleistung vollständig erbracht, und andere Einreden bestehen nicht.
    erfüllt
  3. 3
    Fortbestehende Leistungsmöglichkeit
    Lea kann den geschuldeten Betrag weiterhin zahlen.
    erfüllt
  4. 4
    Nichtleistung
    Der geschuldete Kaufpreis bleibt unbezahlt.
    erfüllt
  5. 5
    Mahnung, Ersatz oder Entbehrlichkeit
    Es fehlt sowohl eine Mahnung als auch ein gleichgestellter Vorgang oder ein gesetzlicher Ausnahmegrund.
    fehlt
  6. 6
    Vertretenmüssen
    Lea unterlässt die mögliche Zahlung vorsätzlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBereits aus der Fälligkeit und der ausbleibenden Leistung wird auf Verzug geschlossen.

RichtigGrundsätzlich ist zusätzlich eine Mahnung nach Fälligkeit erforderlich; gesetzliche Ersatz- und Ausnahmefälle sind gesondert zu prüfen.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei Verbrauchern wird nach 30 Tagen ohne Weiteres Verzug angenommen.

RichtigDie 30-Tage-Regel setzt bei Verbrauchern einen besonderen Hinweis in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung voraus; andere Verzugsgründe bleiben möglich.

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