Definitionen
Schuld
§ 20 StGB · StrafrechtSchuld ist der persönliche Vorwurf, den die Rechtsgemeinschaft dem Täter dafür macht, dass er bei bestehender Schuldfähigkeit die rechtswidrige Tat begangen hat, obwohl er sich rechtmäßig hätte verhalten können. Er muss das Unrecht der Tat zumindest erkennen können; Entschuldigungsgründe dürfen nicht vorliegen.
Schuld fragt, ob die rechtswidrige Tat dem Täter persönlich vorgeworfen werden kann.
- 1RechtswidrigkeitDie Tat darf nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt sein.
- 2SchuldDie rechtswidrige Tat muss dem Täter persönlich vorwerfbar sein.
- 1Rechtswidrigkeit Die Tat darf nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt sein.
- 2Schuld Die rechtswidrige Tat muss dem Täter persönlich vorwerfbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der 30-jährige Paul ist psychisch gesund, nüchtern und kann sein Handeln bewusst steuern. Aus Ärger über laute Musik erschießt er seinen Nachbarn. Er weiß, dass er den Nachbarn nicht töten darf. Niemand bedroht ihn oder andere, und es besteht keine Notlage.
Trifft „Schuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldfähigkeitPaul ist erwachsen und weder in seiner Einsichts- noch in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt.
- 2erfülltBegehung einer rechtswidrigen TatDie vorsätzliche Tötung ist durch keinen Rechtfertigungsgrund gedeckt.
- 3erfülltMöglichkeit rechtmäßigen VerhaltensPaul hätte die Tötung unterlassen können.
- 4erfülltZumindest potenzielles UnrechtsbewusstseinPaul erkennt tatsächlich, dass seine Tat verboten ist.
- 5erfülltKeine EntschuldigungsgründeEs bestehen keine Umstände, die Paul entschuldigen.
Ein Entführer richtet eine Pistole auf den Kopf von Pauls Ehefrau und wird sie sofort erschießen, wenn Paul nicht einen unbeteiligten Passanten tötet. Paul ist Bäcker, hat die Gefahr nicht verursacht und kann seine Frau auf keine andere Weise retten. 1Der 30-jährige Paul ist psychisch gesund, nüchtern und kann sein Handeln bewusst steuern; 4er weiß, dass er den Passanten nicht töten darf. 3Er könnte sich weigern, 2erschießt den Passanten aber, um seine Frau zu retten.
Trifft „Schuld“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchuldfähigkeitPaul ist erwachsen und trotz der Bedrohung einsichts- und steuerungsfähig.
- 2erfülltBegehung einer rechtswidrigen TatDie Rettung seiner Ehefrau rechtfertigt nicht die gezielte Tötung eines unbeteiligten Menschen.
- 3erfülltMöglichkeit rechtmäßigen VerhaltensPaul könnte die Tötung unterlassen, auch wenn dann seine Ehefrau stirbt.
- 4erfülltZumindest potenzielles UnrechtsbewusstseinPaul erkennt das Verbot seiner Tat.
- 5fehltKeine EntschuldigungsgründeDie gegenwärtige, anders nicht abwendbare Lebensgefahr für seine Ehefrau entschuldigt Paul nach § 35 Abs. 1 StGB.
Typische Fehler
FehlerAus einer schweren psychischen Erkrankung wird unmittelbar auf Schuldunfähigkeit geschlossen.
RichtigEine von § 20 StGB erfasste Störung muss bei der Tat die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufgehoben haben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema