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Schuldlose Beteiligung

§ 231 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Schuldlose Beteiligung im Sinne des § 231 Abs. 2 StGB liegt vor, wenn jemand an einer Schlägerei oder einem von mehreren verübten Angriff beteiligt ist und während seiner gesamten Beteiligung gerechtfertigt oder ohne Schuld handelt. Auch der Eintritt einer schweren Folge begründet dann keine Strafbarkeit nach § 231 Abs. 1 StGB.

Merksatz

Die schwere Folge ersetzt nicht die Vorwerfbarkeit der Beteiligung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die erwachsenen Ben und Cem schlagen gleichzeitig auf Alex ein, der ihnen dafür keinen Anlass gegeben hat. Alex wehrt sich während des gesamten Geschehens ausschließlich mit Faustschlägen, weil er den fortdauernden Angriff anders nicht wirksam abwehren kann. Ben trifft dabei einen unbeteiligten Passanten am Auge, sodass dieser dort dauerhaft erblindet.

Trifft „Schuldlose Beteiligung“ hier zu?

„Schuldlose Beteiligung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer
    Alex beteiligt sich durch seine eigenen Schläge körperlich an der von mehreren geführten Auseinandersetzung.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtfertigung oder fehlende Schuld während der gesamten Beteiligung
    Alex handelt während seiner gesamten Beteiligung in Notwehr.
    erfüllt
BFall B

1Der 25-jährige Alex vereinbart mit Ben und Cem, den ihnen unbekannten David aus Spaß zu verprügeln. Wie geplant schlagen alle drei auf David ein, der sich nicht wehrt. Ben trifft dabei einen unbeteiligten Passanten am Auge, sodass dieser dort dauerhaft erblindet. Alex handelt bei klarem Verstand, aus freien Stücken und im Wissen, dass sein Verhalten verboten ist.

Trifft „Schuldlose Beteiligung“ hier zu?

„Schuldlose Beteiligung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtfertigung oder fehlende Schuld während der gesamten Beteiligung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer
    Alex beteiligt sich aktiv an dem gemeinsamen Angriff auf David.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtfertigung oder fehlende Schuld während der gesamten Beteiligung
    Alex greift David vorsätzlich und schuldhaft an, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund besteht.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon eine zeitweise gerechtfertigte Beteiligung wird für die Straffreiheit als ausreichend angesehen.

RichtigWährend der gesamten eigenen Beteiligung muss eine Rechtfertigung vorliegen oder die Schuld fehlen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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