Definitionen
Das Schuldprinzip besagt, dass eine Strafe nur verhängt werden darf, wenn dem Täter die rechtswidrige Tat persönlich vorwerfbar ist ("nulla poena sine culpa"); die Strafe darf zudem das Maß der Schuld nicht übersteigen.
Die Schuld begrenzt die Strafe auch dann, wenn stärkere Abschreckung erwünscht ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die 30-jährige, psychisch gesunde und bislang nicht vorbestrafte Lara nimmt heimlich 500 Euro aus der Kasse eines fremden Geschäfts, um das Geld für sich zu behalten. Sie weiß, dass das verboten ist, und könnte ohne Schwierigkeiten darauf verzichten. 2Am nächsten Tag gibt sie das gesamte Geld freiwillig zurück und gesteht die Tat. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
Trifft „Schuldprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersönliche Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen TatLara kann das Unrecht erkennen und entsprechend handeln; Gründe für einen Ausschluss ihrer Schuld sind nicht ersichtlich.
- 2erfülltBegrenzung der Strafe durch das SchuldmaßDie Geldstrafe überschreitet bei diesem Diebstahl auch unter Berücksichtigung der Wiedergutmachung und des Geständnisses nicht das Schuldmaß.
1Die 30-jährige, psychisch gesunde und bislang nicht vorbestrafte Lara nimmt heimlich 500 Euro aus der Kasse eines fremden Geschäfts, um das Geld für sich zu behalten. Sie weiß, dass das verboten ist, und könnte ohne Schwierigkeiten darauf verzichten. Am nächsten Tag gibt sie das gesamte Geld freiwillig zurück und gesteht die Tat. Das Gericht verhängt fünf Jahre Freiheitsstrafe, um andere von ähnlichen Taten abzuschrecken.
Trifft „Schuldprinzip“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersönliche Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen TatLara kann das Unrecht erkennen und entsprechend handeln; Gründe für einen Ausschluss ihrer Schuld sind nicht ersichtlich.
- 2fehltBegrenzung der Strafe durch das SchuldmaßFünf Jahre Haft überschreiten bei dieser einfachen, rasch wiedergutgemachten Ersttat das Schuldmaß; Abschreckung rechtfertigt diese Überschreitung nicht.
Typische Fehler
FehlerAus der vorsätzlichen Begehung einer rechtswidrigen Tat wird automatisch auf schuldhaftes Handeln geschlossen.
RichtigAuch bei einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat muss die persönliche Vorwerfbarkeit gesondert geprüft werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema