Definitionen
Die negative Freiheitsdimension eines Grundrechts bezeichnet das Recht des Einzelnen, eine bestimmte Verhaltensweise zu unterlassen, also nicht zu einem grundrechtlich geschützten Verhalten gezwungen zu werden; sie schützt vor staatlichem Zwang zur Vornahme einer Handlung, zur Mitgliedschaft oder zur Bekundung einer Überzeugung.
Auch staatlicher Zwang zur Grundrechtsausübung kann Freiheit beeinträchtigen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die staatliche Schule verpflichtet die 18-jährige Schülerin Lea, jeden Morgen ein christliches Gebet mitzusprechen. Lea will dabei nicht mitbeten. Wenn sie schweigt, erhält sie einen schriftlichen Verweis.
Trifft „Negative Freiheitsdimension“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtlich geschütztes VerhaltenDas Beten ist als religiöse Betätigung grundrechtlich geschützt.
- 2erfülltStaatlicher Zwang zur AusübungDie Schule verlangt die Teilnahme am Gebet gegen Leas Willen und droht bei Nichtteilnahme eine Sanktion an.
Die 18-jährige Schülerin Lea möchte 1in der Pause allein und leise ein christliches Gebet sprechen. Ihre staatliche Schule verbietet ihr dies. Wenn sie dennoch betet, erhält sie einen schriftlichen Verweis.
Trifft „Negative Freiheitsdimension“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundrechtlich geschütztes VerhaltenAuch dieses persönliche Gebet ist als religiöse Betätigung grundrechtlich geschützt.
- 2fehltStaatlicher Zwang zur AusübungDie Schule verbietet das Beten, statt Lea dazu zu verpflichten; betroffen ist die positive Freiheitsdimension.
Typische Fehler
FehlerEin staatliches Verbot der Grundrechtsausübung wird der negativen Freiheitsdimension zugeordnet.
RichtigEntscheidend ist hier der Schutz davor, durch den Staat zur Ausübung gezwungen zu werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema