Definitionen
Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei Entgeltfortzahlung
§ 7 EFZG · ZivilrechtDer Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung verweigern, solange der Arbeitnehmer eine nach § 5 Abs. 1 EFZG geschuldete ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder seine Pflichten bei einer im Ausland eintretenden Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Abs. 2 EFZG nicht erfüllt. Er darf die Zahlung auch verweigern, wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber nach § 6 EFZG verhindert. Voraussetzung ist jeweils, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Das Fehlen einer geschuldeten Bescheinigung allein genügt nicht; die Nichtvorlage muss auch zu vertreten sein.
- Vorlagefrist abgelaufenBescheinigung fehltSolange die geschuldete Bescheinigung fehlt, darf die Entgeltfortzahlung zurückgehalten werden.
- Spätere VorlageDieser Verweigerungsgrund entfälltDie frühere Nichtvorlage rechtfertigt keine weitere Zahlungsverweigerung.
- Bescheinigung fehlt Solange die geschuldete Bescheinigung fehlt, darf die Entgeltfortzahlung zurückgehalten werden.
- Dieser Verweigerungsgrund entfällt Die frühere Nichtvorlage rechtfertigt keine weitere Zahlungsverweigerung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul arbeitet seit einem Jahr montags bis freitags in Deutschland und ist privat krankenversichert. Am Montag meldet er seinem Arbeitgeber eine Grippe und eine voraussichtlich einwöchige Arbeitsunfähigkeit; der Arbeitgeber verlangt noch für diesen Tag eine ärztliche Bescheinigung. Paul erhält diese am Montag von seiner Ärztin und 2behält sie bewusst zu Hause, obwohl er sie sofort übermitteln könnte. 1Am Freitag hat der Arbeitgeber die Bescheinigung weiterhin nicht erhalten.
Trifft „Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei Entgeltfortzahlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich erfasste PflichtverletzungPaul unterliegt als privat Krankenversicherter der Vorlagepflicht und hat die wirksam verlangte Bescheinigung nicht vorgelegt.
- 2erfülltVertretenmüssen des ArbeitnehmersPaul unterlässt die mögliche Vorlage bewusst und handelt damit vorsätzlich.
Paul arbeitet seit einem Jahr montags bis freitags in Deutschland und ist privat krankenversichert. Am Montag meldet er seinem Arbeitgeber eine schwere Grippe und eine voraussichtlich einwöchige Arbeitsunfähigkeit; der Arbeitgeber verlangt noch für diesen Tag eine ärztliche Bescheinigung. Bei einem Hausbesuch am Montag bescheinigt die Ärztin diese Arbeitsunfähigkeit, doch unmittelbar danach wird Paul durch eine plötzlich auftretende Komplikation bewusstlos und bleibt bis Freitag ohne Kommunikationsmöglichkeit im Krankenhaus. 1Die Bescheinigung bleibt in seiner verschlossenen Wohnung, zu der niemand sonst Zugang hat, und ist am Freitag noch nicht beim Arbeitgeber eingegangen.
Trifft „Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers bei Entgeltfortzahlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich erfasste PflichtverletzungDie von Paul geschuldete und für Montag verlangte Bescheinigung ist weiterhin nicht vorgelegt.
- 2fehltVertretenmüssen des ArbeitnehmersDie unerwartete Bewusstlosigkeit verhindert die Vorlage, ohne dass Paul dies zu vertreten hat.
Typische Fehler
FehlerSchon eine verspätete Krankmeldung bei einer im Inland eingetretenen Arbeitsunfähigkeit wird als Verweigerungsgrund behandelt.
RichtigDie Verletzung der allgemeinen Mitteilungspflicht genügt nicht. § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG erfasst die Nichtvorlage einer geschuldeten ärztlichen Bescheinigung und Verstöße gegen die besonderen Auslandspflichten.
FehlerEine verspätete Vorlage der Bescheinigung wird als endgültiger Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruchs behandelt.
RichtigWird die geschuldete Bescheinigung nachgereicht, entfällt dieser Verweigerungsgrund. Bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen ist auch für die zurückliegende Krankheitszeit zu zahlen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata