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Lex consumens

— · Strafrecht

Die lex consumens ist der Straftatbestand (die konsumierende Norm), der im Wege der Gesetzeskonkurrenz einen anderen, ebenfalls verwirklichten Tatbestand (die konsumierte Norm) verdrängt, weil der Unrechts- und Schuldgehalt des letzteren typischerweise im ersteren mitenthalten ist und dessen gesonderte Anwendung keinen eigenständigen Strafausspruch rechtfertigt.

Merksatz

Entscheidend ist die typische Mitabgeltung von Unrecht und Schuld, nicht das bloße Zusammentreffen mehrerer Straftaten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna klettert ohne Bens Erlaubnis über eine Leiter durch das offene Schlafzimmerfenster in seine Wohnung. Dort nimmt sie Bens Armbanduhr mit, um sie zu behalten.

Trifft „Lex consumens“ hier zu?

„Lex consumens“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere verwirklichte Straftatbestände
    Anna verwirklicht einen Wohnungseinbruchdiebstahl und einen Hausfriedensbruch.
    erfüllt
  2. 2
    Typische Mitabgeltung von Unrecht und Schuld
    Der Wohnungseinbruchdiebstahl erfasst hier den Hausfriedensbruch als typische Begleittat mit.
    erfüllt
BFall B

1Ben hat Anna dauerhaft verboten, seinen Laden zu betreten. Trotzdem geht sie während der Öffnungszeit durch die offene Eingangstür hinein und nimmt eine auf einem Verkaufstisch liegende Armbanduhr mit, um sie ohne Bezahlung zu behalten.

Trifft „Lex consumens“ hier zu?

„Lex consumens“ trifft nicht zu.Es fehlt: Typische Mitabgeltung von Unrecht und Schuld

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere verwirklichte Straftatbestände
    Anna verwirklicht einen Diebstahl und einen Hausfriedensbruch.
    erfüllt
  2. 2
    Typische Mitabgeltung von Unrecht und Schuld
    Beim einfachen Diebstahl ist die Verletzung des Hausrechts nicht typischerweise mitabgegolten.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer verdrängte Straftatbestand wird als nicht verwirklicht behandelt.

RichtigAuch der verdrängte Straftatbestand ist verwirklicht; er wird nur nicht gesondert angewendet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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