Definitionen
Lex consumens
— · StrafrechtDie lex consumens ist der Straftatbestand (die konsumierende Norm), der im Wege der Gesetzeskonkurrenz einen anderen, ebenfalls verwirklichten Tatbestand (die konsumierte Norm) verdrängt, weil der Unrechts- und Schuldgehalt des letzteren typischerweise im ersteren mitenthalten ist und dessen gesonderte Anwendung keinen eigenständigen Strafausspruch rechtfertigt.
Entscheidend ist die typische Mitabgeltung von Unrecht und Schuld, nicht das bloße Zusammentreffen mehrerer Straftaten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna klettert ohne Bens Erlaubnis über eine Leiter durch das offene Schlafzimmerfenster in seine Wohnung. Dort nimmt sie Bens Armbanduhr mit, um sie zu behalten.
Trifft „Lex consumens“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere verwirklichte StraftatbeständeAnna verwirklicht einen Wohnungseinbruchdiebstahl und einen Hausfriedensbruch.
- 2erfülltTypische Mitabgeltung von Unrecht und SchuldDer Wohnungseinbruchdiebstahl erfasst hier den Hausfriedensbruch als typische Begleittat mit.
1Ben hat Anna dauerhaft verboten, seinen Laden zu betreten. Trotzdem geht sie während der Öffnungszeit durch die offene Eingangstür hinein und nimmt eine auf einem Verkaufstisch liegende Armbanduhr mit, um sie ohne Bezahlung zu behalten.
Trifft „Lex consumens“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere verwirklichte StraftatbeständeAnna verwirklicht einen Diebstahl und einen Hausfriedensbruch.
- 2fehltTypische Mitabgeltung von Unrecht und SchuldBeim einfachen Diebstahl ist die Verletzung des Hausrechts nicht typischerweise mitabgegolten.
Typische Fehler
FehlerDer verdrängte Straftatbestand wird als nicht verwirklicht behandelt.
RichtigAuch der verdrängte Straftatbestand ist verwirklicht; er wird nur nicht gesondert angewendet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema