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Lex praevia

Art. 103 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Der Grundsatz der lex praevia besagt, dass eine Tat nur bestraft werden darf, wenn Strafbarkeit und Strafandrohung gesetzlich bestimmt waren, bevor die Tat begangen wurde; rückwirkende strafbegründende oder strafverschärfende Gesetze sind danach verfassungsrechtlich unzulässig.

Merksatz

Eine spätere Gesetzesänderung darf eine frühere Tat weder erstmals strafbar machen noch mit höherer Strafe bedrohen.

Wann muss das Strafgesetz gelten?Strafbarkeit und Strafandrohung müssen schon vor der Tat gesetzlich feststehen. Eine spätere Verschärfung darf nicht zurückwirken.
  1. Vor der Tat
    Strafgesetz gilt
    Strafbarkeit und Strafandrohung stehen bereits gesetzlich fest.
  2. Tatzeitpunkt
    Tat
    Die Handlung erfolgt erst nach Inkrafttreten des maßgeblichen Strafgesetzes.
  1. Strafgesetz gilt Strafbarkeit und Strafandrohung stehen bereits gesetzlich fest.
  2. Tat Die Handlung erfolgt erst nach Inkrafttreten des maßgeblichen Strafgesetzes.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein am 1. Juni verkündetes Gesetz sieht ab dem 1. Juli erstmals bis zu ein Jahr Gefängnis für den Verkauf der hochgiftigen Chemikalie X an Privatpersonen vor. 2Am 2. Juli verkauft Nora die Chemikalie X an eine Privatperson.

Trifft „Lex praevia“ hier zu?

„Lex praevia“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Bestimmung von Strafbarkeit und Strafandrohung
    Das Gesetz legt sowohl das strafbare Verhalten als auch die dafür vorgesehene Strafe fest.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung bereits vor der Tat
    Beim Verkauf gilt das Strafgesetz bereits seit dem 1. Juli.
    erfüllt
BFall B

Am 20. Mai verkauft Nora die hochgiftige Chemikalie X an eine Privatperson. 1Ein am 1. Juni verkündetes neues Gesetz sieht erstmals bis zu ein Jahr Gefängnis für solche Verkäufe vor. Das Gesetz nennt den 1. Mai als Beginn seiner Geltung.

Trifft „Lex praevia“ hier zu?

„Lex praevia“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmung bereits vor der Tat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Bestimmung von Strafbarkeit und Strafandrohung
    Das spätere Gesetz beschreibt das strafbare Verhalten und die dafür vorgesehene Strafe.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung bereits vor der Tat
    Die Strafbarkeit wird erst nach dem Verkauf gesetzlich festgelegt und soll rückwirkend gelten.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Rückwirkungsverbot wird nur bei neu geschaffenen Straftatbeständen geprüft, nicht bei einer Erhöhung der Strafandrohung.

RichtigDas Verbot erfasst auch Gesetze, die nachträglich eine höhere Strafe für eine bereits strafbare Tat androhen.

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