Definitionen
Lex scripta
Art. 103 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtLex scripta bezeichnet das geschriebene, förmlich gesetzte Recht, das durch einen verfassungsmäßig vorgesehenen Rechtssetzungsakt in Kraft gesetzt wurde und im Gegensatz zum ungeschriebenen Gewohnheitsrecht steht. Im strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzip verlangt sie eine geschriebene gesetzliche Grundlage der Strafbarkeit und verbietet strafbegründendes oder strafschärfendes Gewohnheitsrecht; täterbegünstigendes Gewohnheitsrecht bleibt zulässig.
Gewohnheitsrecht darf den Täter begünstigen, aber seine Strafbarkeit weder begründen noch verschärfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom nimmt vor einem Café ein unverschlossenes fremdes Fahrrad im Wert von 800 Euro mit, um es zu behalten. 1Das Gericht wendet die geschriebene gesetzliche Regel zum Diebstahl an, die eine Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. 2Es verhängt eine Geldstrafe und wendet dabei keine ungeschriebene Regel an.
Trifft „Lex scripta“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschriebene gesetzliche StrafbarkeitsgrundlageDie Strafbarkeit der Wegnahme beruht auf einer geschriebenen gesetzlichen Regel.
- 2erfülltKein strafbegründendes oder strafschärfendes GewohnheitsrechtWeder die Strafbarkeit noch eine Strafschärfung wird auf Gewohnheitsrecht gestützt.
Tom nimmt vor einem Café ein unverschlossenes fremdes Fahrrad im Wert von 800 Euro mit, um es zu behalten. 1Das Gericht wendet die geschriebene gesetzliche Regel zum Diebstahl an, die eine Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Es verhängt sechs Jahre Freiheitsstrafe, weil eine langjährige, von ihm als rechtlich verbindlich angesehene ungeschriebene Übung für Fahrraddiebstähle diese Strafe vorsehe.
Trifft „Lex scripta“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeschriebene gesetzliche StrafbarkeitsgrundlageDie Strafbarkeit der Wegnahme als solche ist gesetzlich geregelt.
- 2fehltKein strafbegründendes oder strafschärfendes GewohnheitsrechtDas Gericht überschreitet die gesetzliche Höchststrafe aufgrund einer vermeintlich verbindlichen ungeschriebenen Übung.
Typische Fehler
FehlerGewohnheitsrecht wird im Strafrecht ausnahmslos für unbeachtlich gehalten.
RichtigDas Verbot betrifft strafbegründendes und strafschärfendes Gewohnheitsrecht; täterbegünstigendes Gewohnheitsrecht bleibt zulässig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema