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Lex scripta

Art. 103 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Lex scripta bezeichnet das geschriebene, förmlich gesetzte Recht, das durch einen verfassungsmäßig vorgesehenen Rechtssetzungsakt in Kraft gesetzt wurde und im Gegensatz zum ungeschriebenen Gewohnheitsrecht steht. Im strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzip verlangt sie eine geschriebene gesetzliche Grundlage der Strafbarkeit und verbietet strafbegründendes oder strafschärfendes Gewohnheitsrecht; täterbegünstigendes Gewohnheitsrecht bleibt zulässig.

Merksatz

Gewohnheitsrecht darf den Täter begünstigen, aber seine Strafbarkeit weder begründen noch verschärfen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom nimmt vor einem Café ein unverschlossenes fremdes Fahrrad im Wert von 800 Euro mit, um es zu behalten. 1Das Gericht wendet die geschriebene gesetzliche Regel zum Diebstahl an, die eine Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. 2Es verhängt eine Geldstrafe und wendet dabei keine ungeschriebene Regel an.

Trifft „Lex scripta“ hier zu?

„Lex scripta“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschriebene gesetzliche Strafbarkeitsgrundlage
    Die Strafbarkeit der Wegnahme beruht auf einer geschriebenen gesetzlichen Regel.
    erfüllt
  2. 2
    Kein strafbegründendes oder strafschärfendes Gewohnheitsrecht
    Weder die Strafbarkeit noch eine Strafschärfung wird auf Gewohnheitsrecht gestützt.
    erfüllt
BFall B

Tom nimmt vor einem Café ein unverschlossenes fremdes Fahrrad im Wert von 800 Euro mit, um es zu behalten. 1Das Gericht wendet die geschriebene gesetzliche Regel zum Diebstahl an, die eine Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Es verhängt sechs Jahre Freiheitsstrafe, weil eine langjährige, von ihm als rechtlich verbindlich angesehene ungeschriebene Übung für Fahrraddiebstähle diese Strafe vorsehe.

Trifft „Lex scripta“ hier zu?

„Lex scripta“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein strafbegründendes oder strafschärfendes Gewohnheitsrecht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geschriebene gesetzliche Strafbarkeitsgrundlage
    Die Strafbarkeit der Wegnahme als solche ist gesetzlich geregelt.
    erfüllt
  2. 2
    Kein strafbegründendes oder strafschärfendes Gewohnheitsrecht
    Das Gericht überschreitet die gesetzliche Höchststrafe aufgrund einer vermeintlich verbindlichen ungeschriebenen Übung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerGewohnheitsrecht wird im Strafrecht ausnahmslos für unbeachtlich gehalten.

RichtigDas Verbot betrifft strafbegründendes und strafschärfendes Gewohnheitsrecht; täterbegünstigendes Gewohnheitsrecht bleibt zulässig.

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