Definitionen
Leistungspflicht
§ 241 BGB · ZivilrechtDie Leistungspflicht ist die aus einem Schuldverhältnis resultierende Pflicht des Schuldners, die geschuldete Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen; sie umfasst sowohl Hauptleistungspflichten, die den Kern des Schuldverhältnisses bilden, als auch Nebenleistungspflichten, die der Vorbereitung, Durchführung oder Sicherung der Hauptleistung dienen.
Eine Leistungspflicht kann die Hauptleistung lediglich unterstützen, statt selbst den Kern des Schuldverhältnisses zu bilden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena kauft bei einem Händler eine Waschmaschine samt Lieferung in ihr eigenes Haus. 2Der Händler verspricht, ihr die Maschine zu übergeben und sie zur Eigentümerin zu machen.
Trifft „Leistungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflicht aus einem SchuldverhältnisDer Kaufvertrag begründet ein Schuldverhältnis zwischen Lena und dem Händler.
- 2erfülltAuf Erbringung einer Leistung an den Gläubiger gerichtetÜbergabe und Eigentumsverschaffung bilden die Hauptleistung des Verkäufers.
1Lena kauft bei einem Händler eine Waschmaschine samt Lieferung in ihr eigenes Haus. Beim Hineintragen stößt der Händler mit der Maschine gegen einen Türrahmen des Hauses und zerkratzt ihn. Es geht um den Umgang mit dem Türrahmen beim Transport.
Trifft „Leistungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflicht aus einem SchuldverhältnisAus dem Kaufvertrag folgt auch die Pflicht des Händlers, Lenas vorhandenes Eigentum zu schonen.
- 2fehltAuf Erbringung einer Leistung an den Gläubiger gerichtetDie betrachtete Pflicht schützt Lenas vorhandenes Eigentum und ist eine Rücksichtnahmepflicht, keine Leistungspflicht.
Typische Fehler
FehlerEine Leistungspflicht stets mit einer Pflicht zu aktivem Handeln gleichsetzen.
RichtigAuch ein geschuldetes Unterlassen kann Gegenstand einer Leistungspflicht sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata