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Lex stricta

Art. 103 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Lex stricta ist der aus dem Gesetzlichkeitsprinzip (nulla poena sine lege) folgende Grundsatz, dass eine Analogie zu Lasten des Betroffenen unzulässig ist. Gegen diesen Grundsatz verstößt eine Anwendung von Strafnormen über ihren möglichen Wortsinn hinaus, die Strafbarkeit begründet oder die Strafe verschärft.

Merksatz

Der mögliche Wortsinn begrenzt die Strafrechtsanwendung zum Nachteil des Betroffenen.

Wo endet zulässige Auslegung?Links steht das Verbot einer belastenden Analogie, rechts eine weite Auslegung innerhalb des möglichen Wortsinns.
Lex stricta
Extensive Auslegung
Wortsinngrenze
Verbietet eine Überschreitung zulasten des Betroffenen.
Bleibt innerhalb des möglichen Wortsinns.
Belastendes Ergebnis
Keine Begründung von Strafbarkeit oder Verschärfung der Strafe durch Analogie.
Eine wortlautgedeckte Auslegung kann auch zu einer Bestrafung führen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kopiert eine frei zugängliche Textdatei von einem öffentlich benutzbaren Computer auf ihren eigenen Speicherstick, ohne die ursprüngliche Datei zu verändern oder zu löschen. 2Das Gericht bestraft sie wegen Diebstahls und 1behandelt dafür die bloße Datei als körperlichen Gegenstand.

Trifft „Lex stricta“ hier zu?

„Lex stricta“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anwendung über den möglichen Wortsinn hinaus
    Eine bloße Datei ist keine bewegliche Sache; ihre Einbeziehung überschreitet den möglichen Wortsinn des § 242 StGB.
    erfüllt
  2. 2
    Nachteil für den Betroffenen
    Die Erweiterung des Diebstahlstatbestands führt zu einer Bestrafung Leas und verletzt damit lex stricta.
    erfüllt
BFall B

Lea nimmt ohne Erlaubnis den 1.500 Euro teuren Laptop vom Tisch eines anderen Bibliotheksbesuchers, um ihn dauerhaft für sich zu behalten. 2Das Gericht bestraft sie deswegen wegen Diebstahls.

Trifft „Lex stricta“ hier zu?

„Lex stricta“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anwendung über den möglichen Wortsinn hinaus

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anwendung über den möglichen Wortsinn hinaus
    Der fremde Laptop ist eine bewegliche Sache; seine Wegnahme zur dauerhaften Aneignung wird vom Wortlaut des § 242 StGB erfasst.
    fehlt
  2. 2
    Nachteil für den Betroffenen
    Die Bestrafung belastet Lea, beruht aber nicht auf einer Überschreitung der Wortsinngrenze.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerLex stricta wird mit dem Gebot hinreichender Bestimmtheit der Strafnorm gleichgesetzt.

RichtigLex stricta betrifft das Verbot einer Analogie zulasten des Betroffenen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Analogieverbot wird auch auf Analogien zugunsten des Betroffenen erstreckt.

RichtigLex stricta untersagt Analogien zulasten des Betroffenen; Analogien zu seinen Gunsten werden durch diesen Grundsatz nicht ausgeschlossen.

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