Definitionen
Lex specialis
Nach dem Grundsatz 'lex specialis derogat legi generali' verdrängt eine speziellere Norm, die einen engeren Tatbestand mit besonderen Voraussetzungen regelt, die allgemeinere Norm, soweit deren Anwendungsbereiche sich überschneiden und die speziellere Norm eine abschließende Regelung trifft.
Ein engerer Tatbestand allein genügt nicht; die speziellere Norm muss den gemeinsamen Anwendungsbereich abschließend regeln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara schlägt Nils absichtlich mit einer schweren Glasflasche auf den Arm und bricht ihm dabei den Unterarm.
Trifft „Lex specialis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEngerer Tatbestand mit besonderen Voraussetzungen§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ergänzt die Voraussetzungen des § 223 Abs. 1 StGB um den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs.
- 2erfülltÜberschneidung der AnwendungsbereicheDie Verletzung durch den Flaschenschlag erfüllt sowohl § 223 Abs. 1 StGB als auch § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
- 3erfülltAbschließende Regelung durch die speziellere NormFür dieselbe Verletzung verdrängt die Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB den Grundtatbestand des § 223 Abs. 1 StGB.
Tom schlägt Lea absichtlich mit der Faust ins Gesicht. Lea erleidet dadurch einen Nasenbeinbruch und bezahlt die ärztliche Behandlung.
Trifft „Lex specialis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEngerer Tatbestand mit besonderen Voraussetzungen§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 Abs. 1 StGB erfasst mit der vorsätzlichen Körperverletzung einen engeren Tatbestand als § 823 Abs. 1 BGB.
- 2erfülltÜberschneidung der AnwendungsbereicheDie Behandlungskosten sind sowohl nach § 823 Abs. 1 BGB als auch nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 Abs. 1 StGB ersatzfähig.
- 3fehltAbschließende Regelung durch die speziellere Norm§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 Abs. 1 StGB schließt den Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB nicht aus.
Typische Fehler
FehlerDie allgemeinere Norm wird wegen der spezielleren Regelung insgesamt für unanwendbar gehalten.
RichtigDie allgemeinere Norm wird nur im gemeinsamen Anwendungsbereich verdrängt und bleibt außerhalb davon grundsätzlich anwendbar.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata