Definitionen
Leistungsverfügung
§ 940 ZPO · ZivilrechtEine Leistungsverfügung ist eine einstweilige Verfügung, durch die dem Antragsgegner nicht nur eine Unterlassung auferlegt, sondern die endgültige Leistung – zumindest vorläufig – bereits im Eilverfahren vorweggenommen wird, weil dem Antragsteller ein Abwarten bis zur Hauptsacheentscheidung unzumutbar ist und ein besonders hoher Verfügungsgrund dies ausnahmsweise rechtfertigt.
Dass ein Anspruch besteht, rechtfertigt allein noch nicht seine vorzeitige Durchsetzung im Eilverfahren.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine kleine Bäckerei hat einen neuen Backofen gekauft und vollständig bezahlt; die vereinbarte Lieferfrist ist abgelaufen, und der Händler hält diesen Ofen auf Lager. Der einzige bisherige Ofen der Bäckerei ist irreparabel ausgefallen, ein anderes Gerät lässt sich nicht rechtzeitig kaufen oder mieten und ohne Fortsetzung des Backbetriebs muss die Bäckerei binnen weniger Tage endgültig schließen. Der Händler lehnt die Lieferung ohne Begründung ab. Die Bäckerei beantragt beim Gericht, den Händler durch eine schnelle Entscheidung schon vor Abschluss des normalen Prozesses zur Lieferung zu verpflichten.
Trifft „Leistungsverfügung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinstweiliger RechtsschutzDie Bäckerei begehrt eine gerichtliche Eilentscheidung.
- 2erfülltVorwegnahme der geschuldeten LeistungDie verlangte Lieferung würde den bereits fälligen Anspruch unmittelbar befriedigen.
- 3erfülltUnzumutbares Abwarten und besonders hoher VerfügungsgrundDie unmittelbar drohende endgültige Betriebsschließung macht das Abwarten ohne verfügbare Alternative unzumutbar.
Eine kleine Bäckerei hat einen neuen Backofen gekauft und vollständig bezahlt; die vereinbarte Lieferfrist ist abgelaufen, und der Händler hält diesen Ofen auf Lager. Die Bäckerei verfügt über genügend andere Öfen, kann alle Aufträge ausführen und benötigt den neuen Ofen erst zur geplanten Erweiterung im nächsten Jahr. Der Händler lehnt die Lieferung ohne Begründung ab. Die Bäckerei beantragt beim Gericht, den Händler durch eine schnelle Entscheidung schon vor Abschluss des normalen Prozesses zur Lieferung zu verpflichten.
Trifft „Leistungsverfügung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinstweiliger RechtsschutzAuch hier wird eine gerichtliche Eilentscheidung beantragt.
- 2erfülltVorwegnahme der geschuldeten LeistungDie begehrte Anordnung würde den fälligen Lieferanspruch bereits vor der Hauptsacheentscheidung befriedigen.
- 3fehltUnzumutbares Abwarten und besonders hoher VerfügungsgrundDer laufende Betrieb ist gesichert und der zusätzliche Ofen wird erst später benötigt, sodass kein besonders hoher Verfügungsgrund besteht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema