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Leistungskondiktion

§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB · Zivilrecht

Die Leistungskondiktion verpflichtet denjenigen zur Herausgabe, der durch eine bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat; Voraussetzungen sind eine Leistung des Kondizenten, eine dadurch bewirkte Vermögensmehrung beim Empfänger sowie das Fehlen eines wirksamen Rechtsgrundes für das Behaltendürfen.

Merksatz

Die bloße Leistung erlaubt dem Empfänger noch nicht, den erlangten Vorteil zu behalten.

Leistung oder sonstiger Vermögenserwerb?Der Erwerbsweg unterscheidet die beiden Anspruchsarten. Ein fehlender Rechtsgrund ist bei beiden erforderlich.
Leistungskondiktion
Nichtleistungskondiktion
Erwerbsweg
Der Vorteil wird durch eine Leistung erlangt.
Der Vorteil wird nicht durch eine Leistung erlangt.
Anspruchsteller
Derjenige, der den Vorteil geleistet hat.
Derjenige, auf dessen Kosten der Vorteil erlangt wurde.
Rechtsgrund
Kein Rechtsgrund für das Behalten des Vorteils.
Kein Rechtsgrund für das Behalten des Vorteils.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Anna überweist Ben 20 Euro, weil sie glaubt, den Preis für ein gekauftes Buch noch zu schulden. 1Die 20 Euro werden Bens Konto gutgeschrieben. 3Tatsächlich hatte sie den Kaufpreis schon vollständig bezahlt und dies vergessen; weitere Schulden bei Ben bestehen nicht.

Trifft „Leistungskondiktion“ hier zu?

„Leistungskondiktion“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Etwas erlangt
    Ben erlangt durch die Kontogutschrift einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung des Kondizenten
    Anna vermehrt Bens Vermögen bewusst, um eine vermeintliche Kaufpreisschuld zu erfüllen.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Rechtsgrund für das Behaltendürfen
    Die bereits erfüllte Kaufpreisschuld rechtfertigt die erneute Zahlung nicht.
    erfüllt
BFall B

Anna kauft bei Ben ein Buch für 20 Euro und nimmt es mit. Der Kaufpreis ist noch offen. Um ihn zu bezahlen, überweist sie Ben 20 Euro, die seinem Konto gutgeschrieben werden.

Trifft „Leistungskondiktion“ hier zu?

„Leistungskondiktion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Rechtsgrund für das Behaltendürfen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Etwas erlangt
    Ben erlangt durch die Kontogutschrift einen Vermögensvorteil.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung des Kondizenten
    Anna vermehrt Bens Vermögen bewusst zur Erfüllung ihrer Kaufpreisschuld.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Rechtsgrund für das Behaltendürfen
    Der Kaufvertrag und die noch offene Kaufpreisschuld bilden den Rechtsgrund für die Zahlung.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Nichtleistungskondiktion

In Annas Portemonnaie liegen 100 Euro, die ihr gehören. 1Ben nimmt die Scheine ohne Annas Wissen an sich. 3Anna wollte Ben das Geld nicht geben und schuldet ihm nichts.

Trifft „Leistungskondiktion“ hier zu?

„Leistungskondiktion“ trifft nicht zu.Es fehlt: Durch Leistung des Kondizenten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Etwas erlangt
    Ben erlangt den Besitz an den Geldscheinen.
    erfüllt
  2. 2
    Durch Leistung des Kondizenten
    Anna hat Ben nichts bewusst und zweckgerichtet zugewendet; er verschafft sich den Besitz selbst.
    fehlt
  3. 3
    Kein Rechtsgrund für das Behaltendürfen
    Es besteht kein Rechtsgrund dafür, dass Ben die Geldscheine behalten darf.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus einer Zahlung wird ohne Prüfung ihres Rechtsgrundes auf einen Rückzahlungsanspruch geschlossen.

RichtigZusätzlich zur Leistung muss geprüft werden, ob ein Rechtsgrund das Behalten des Vorteils rechtfertigt.

Verwechslung

FehlerEine eigenmächtige Wegnahme wird als Leistung des Eigentümers eingeordnet.

RichtigEine Leistung erfordert, dass der Leistende fremdes Vermögen bewusst und zu einem bestimmten Zweck vermehrt.

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