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Leistungsklage

§ 253 ZPO · Zivilrecht

Die Leistungsklage ist die Klage, mit der der Kläger vom Beklagten ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen begehrt und das Gericht zur Verurteilung des Beklagten zu dieser Leistung auffordert; sie ist die häufigste Klageart. Ob der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch besteht und durchsetzbar ist, betrifft grundsätzlich die Begründetheit. Unter den Voraussetzungen der §§ 257 bis 259 ZPO kann auch auf künftige Leistung geklagt werden.

Merksatz

Die Einordnung folgt dem Klageziel, nicht dem tatsächlichen Bestehen des geltend gemachten Anspruchs.

Leistung oder nur Feststellung?Entscheidend ist die beantragte Entscheidung: Verurteilung zu einer Leistung oder Feststellung eines Rechtsverhältnisses.
Leistungsklage
Feststellungsklage
Klageziel
Verurteilung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen.
Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht.
Beispiel
Verurteilung zur Zahlung des Kaufpreises.
Feststellung, dass ein Mietvertrag fortbesteht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul hat von Lena ein Fahrrad für 500 Euro gekauft und erhalten. Der vereinbarte Zahlungstermin ist verstrichen. 1Lena verklagt Paul vor dem Zivilgericht und 2beantragt, ihn zur Zahlung von 500 Euro an sie zu verurteilen.

Trifft „Leistungsklage“ hier zu?

„Leistungsklage“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Klage
    Lena verfolgt ihr Anliegen durch eine gerichtliche Klage.
    erfüllt
  2. 2
    Auf Verurteilung zu einer bestimmten Leistung gerichtetes Begehren
    Lenas Antrag zielt auf die Verurteilung zu einer konkret bezifferten Zahlung.
    erfüllt
BFall B

Lena und Paul streiten darüber, ob ihr Mietvertrag noch besteht. 1Lena verklagt Paul vor dem Zivilgericht. Sie möchte vom Gericht ausschließlich bestätigt bekommen, dass der Mietvertrag fortbesteht.

Trifft „Leistungsklage“ hier zu?

„Leistungsklage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auf Verurteilung zu einer bestimmten Leistung gerichtetes Begehren

An der Definition geprüft

  1. 1
    Klage
    Lena verfolgt ihr Anliegen durch eine gerichtliche Klage.
    erfüllt
  2. 2
    Auf Verurteilung zu einer bestimmten Leistung gerichtetes Begehren
    Lena verlangt nur die Feststellung des fortbestehenden Mietvertrags, keine Verurteilung zu einer Leistung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Verurteilung zu einer erst künftig fälligen Leistung wird generell für ausgeschlossen gehalten.

RichtigUnter den besonderen Voraussetzungen der §§ 257 bis 259 ZPO kann bereits auf künftige Leistung geklagt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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