Definitionen
Körperliche Misshandlung
§ 223 StGB · StrafrechtEine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Schmerzen sind nicht erforderlich, wenn die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul schlägt Ben aus Ärger mit der Faust ins Gesicht. Ben hat danach eine halbe Stunde lang starke Schmerzen und einen blauen Fleck an der Wange.
Trifft „Körperliche Misshandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜble, unangemessene BehandlungDer Faustschlag aus Ärger ist eine üble, unangemessene Behandlung.
- 2erfülltBeeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen UnversehrtheitDie Schmerzen beeinträchtigen das körperliche Wohlbefinden, der Bluterguss die körperliche Unversehrtheit.
- 3erfülltNicht nur unerhebliche BeeinträchtigungDie starken, länger anhaltenden Schmerzen und der Bluterguss überschreiten die Erheblichkeitsschwelle.
1Max kneift Lea aus Ärger ganz leicht in den Unterarm, obwohl sie ihm gesagt hat, dass er sie nicht anfassen soll. 2Lea spürt für einen Augenblick ein schwaches Zwicken, das sofort wieder verschwindet. Es bleiben weder Hautspuren noch weitere Beschwerden.
Trifft „Körperliche Misshandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜble, unangemessene BehandlungDas Kneifen aus Ärger gegen Leas erklärten Willen ist eine üble, unangemessene Behandlung.
- 2erfülltBeeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen UnversehrtheitDas Zwicken beeinträchtigt Leas körperliches Wohlbefinden geringfügig.
- 3fehltNicht nur unerhebliche BeeinträchtigungDas nur augenblickliche, schwache Zwicken ohne weitere Folgen bleibt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle.
Während Nora schläft, schneidet Felix ihre schulterlangen Haare gegen ihren zuvor ausdrücklich erklärten Willen bis auf wenige Millimeter ab. Dabei entstehen weder Schmerzen noch Hautverletzungen oder sonstige gesundheitliche Beschwerden.
Trifft „Körperliche Misshandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜble, unangemessene BehandlungDas Abschneiden der Haare gegen Noras ausdrücklich erklärten Willen ist eine üble, unangemessene Behandlung.
- 2erfülltBeeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen UnversehrtheitDer Verlust der Haare beeinträchtigt die körperliche Unversehrtheit, ohne dass ein krankhafter Zustand entsteht.
- 3erfülltNicht nur unerhebliche BeeinträchtigungDie massive Kürzung der Haare ist mehr als eine unerhebliche Veränderung der körperlichen Unversehrtheit.
Typische Fehler
FehlerJede unerwünschte Berührung wird bereits als körperliche Misshandlung eingeordnet.
RichtigDie körperliche Beeinträchtigung muss die Erheblichkeitsschwelle überschreiten; eine bloß unerwünschte Berührung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
8 Schemata