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Körperliche Misshandlung

§ 223 StGB · Strafrecht

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Merksatz

Schmerzen sind nicht erforderlich, wenn die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Misshandlung oder Gesundheitsschädigung?Beide sind selbstständige Alternativen der Körperverletzung und können gleichzeitig vorliegen; Schmerzen sind für keine erforderlich.
Körperliche Misshandlung
Gesundheitsschädigung
Maßgebliche Folge
Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit.
Herbeiführen oder Steigern eines krankhaften Zustands.
Schmerzen nötig?
Nein. Auch die körperliche Unversehrtheit kann ohne Schmerzen mehr als nur unerheblich beeinträchtigt sein.
Nein. Auch ein krankhafter Zustand kann ohne Schmerzen bestehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul schlägt Ben aus Ärger mit der Faust ins Gesicht. Ben hat danach eine halbe Stunde lang starke Schmerzen und einen blauen Fleck an der Wange.

Trifft „Körperliche Misshandlung“ hier zu?

„Körperliche Misshandlung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Üble, unangemessene Behandlung
    Der Faustschlag aus Ärger ist eine üble, unangemessene Behandlung.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit
    Die Schmerzen beeinträchtigen das körperliche Wohlbefinden, der Bluterguss die körperliche Unversehrtheit.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung
    Die starken, länger anhaltenden Schmerzen und der Bluterguss überschreiten die Erheblichkeitsschwelle.
    erfüllt
BFall B

1Max kneift Lea aus Ärger ganz leicht in den Unterarm, obwohl sie ihm gesagt hat, dass er sie nicht anfassen soll. 2Lea spürt für einen Augenblick ein schwaches Zwicken, das sofort wieder verschwindet. Es bleiben weder Hautspuren noch weitere Beschwerden.

Trifft „Körperliche Misshandlung“ hier zu?

„Körperliche Misshandlung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Üble, unangemessene Behandlung
    Das Kneifen aus Ärger gegen Leas erklärten Willen ist eine üble, unangemessene Behandlung.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit
    Das Zwicken beeinträchtigt Leas körperliches Wohlbefinden geringfügig.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung
    Das nur augenblickliche, schwache Zwicken ohne weitere Folgen bleibt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle.
    fehlt
CFall CAbgrenzung zu Gesundheitsschädigung

Während Nora schläft, schneidet Felix ihre schulterlangen Haare gegen ihren zuvor ausdrücklich erklärten Willen bis auf wenige Millimeter ab. Dabei entstehen weder Schmerzen noch Hautverletzungen oder sonstige gesundheitliche Beschwerden.

Trifft „Körperliche Misshandlung“ hier zu?

„Körperliche Misshandlung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Üble, unangemessene Behandlung
    Das Abschneiden der Haare gegen Noras ausdrücklich erklärten Willen ist eine üble, unangemessene Behandlung.
    erfüllt
  2. 2
    Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens oder der körperlichen Unversehrtheit
    Der Verlust der Haare beeinträchtigt die körperliche Unversehrtheit, ohne dass ein krankhafter Zustand entsteht.
    erfüllt
  3. 3
    Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung
    Die massive Kürzung der Haare ist mehr als eine unerhebliche Veränderung der körperlichen Unversehrtheit.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede unerwünschte Berührung wird bereits als körperliche Misshandlung eingeordnet.

RichtigDie körperliche Beeinträchtigung muss die Erheblichkeitsschwelle überschreiten; eine bloß unerwünschte Berührung genügt nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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