Definitionen
Körperliche Unversehrtheit
Art. 2 II 1 GG · Öffentliches RechtDie körperliche Unversehrtheit als Schutzgut des Art. 2 II 1 GG umfasst die Freiheit von körperlichen Eingriffen und Verletzungen sowie den Schutz der biologisch-physiologischen Integrität des Menschen, einschließlich des Schutzes vor Schmerzen, Krankheiten und sonstigen nachteiligen Einwirkungen auf den Körper. Sie schützt auch vor psychischen Beeinträchtigungen, die in ihrer Wirkung körperlichen Beeinträchtigungen gleichkommen.
Seelische Belastungen sind erst erfasst, wenn ihre Wirkung körperlichen Beeinträchtigungen gleichkommt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einer Straßenkontrolle packt ein Polizeibeamter 1die 25-jährige Nina am Oberarm. 2Der Griff tut weh und hinterlässt einen blauen Fleck.
Trifft „Körperliche Unversehrtheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIntegrität eines Menschen betroffenMit Nina ist ein Mensch von der Handlung betroffen.
- 2erfülltKörperliche oder körperlich vergleichbare psychische BeeinträchtigungDie Schmerzen und der Bluterguss beeinträchtigen Ninas körperliche Integrität.
1Die 25-jährige Nina gerät in eine Straßenkontrolle. Ein Polizeibeamter sagt zu ihr: „Beeilen Sie sich endlich!“ Nina ärgert sich für einen Moment, hat aber keine Schmerzen und fühlt sich körperlich unverändert.
Trifft „Körperliche Unversehrtheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIntegrität eines Menschen betroffenMit Nina ist ein Mensch von der Handlung betroffen.
- 2fehltKörperliche oder körperlich vergleichbare psychische BeeinträchtigungDer kurze Ärger bewirkt weder eine körperliche noch eine damit vergleichbare psychische Beeinträchtigung.
Typische Fehler
FehlerEine Beeinträchtigung wird nur bei sichtbaren Verletzungen angenommen.
RichtigAuch Schmerzen oder Krankheiten können die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen, ohne sichtbare Verletzungen zu verursachen.