Definitionen
Koordinationsrechtlicher Vertrag
§ 54 VwVfG · Öffentliches RechtEin koordinationsrechtlicher Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen rechtlich gleichgeordneten Vertragspartnern, bei dem keiner der Vertragspartner dem anderen gegenüber im geregelten Rechtsverhältnis zu einseitigem hoheitlichem Handeln befugt ist.
Entscheidend ist die Gleichordnung gerade im geregelten Rechtsverhältnis.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Zwei Gemeinden vereinbaren schriftlich, dass die eine für beide die gesetzliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung übernimmt. Das Landesrecht lässt eine solche Vereinbarung zu. 2Keine der Gemeinden darf der anderen dazu einseitig verbindliche Anordnungen erteilen.
Trifft „Koordinationsrechtlicher Vertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÖffentlich-rechtlicher VertragDie Vereinbarung regelt unmittelbar die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe.
- 2erfülltGleichordnung ohne einseitige Hoheitsbefugnisse im geregelten RechtsverhältnisBei der vereinbarten Aufgabenübernahme steht keine Gemeinde der anderen hoheitlich übergeordnet gegenüber.
1Eine Stadt und eine Cafébetreiberin vereinbaren schriftlich, dass die Betreiberin vor ihrem Café auf dem öffentlichen Gehweg Tische aufstellen darf. Die Stadt könnte ihr diese Nutzung auch einseitig durch eine behördliche Erlaubnis gestatten.
Trifft „Koordinationsrechtlicher Vertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÖffentlich-rechtlicher VertragDie Vereinbarung betrifft die öffentlich-rechtliche Zulassung einer Sondernutzung des Gehwegs.
- 2fehltGleichordnung ohne einseitige Hoheitsbefugnisse im geregelten RechtsverhältnisDie Stadt könnte die Nutzung durch Verwaltungsakt erlauben und steht der Betreiberin insoweit hoheitlich übergeordnet gegenüber.
Typische Fehler
FehlerEin Vertrag zwischen zwei Hoheitsträgern wird allein wegen der Beteiligten als koordinationsrechtlich eingeordnet.
RichtigAuch zwischen Hoheitsträgern muss im geregelten Rechtsverhältnis rechtliche Gleichordnung bestehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema