Definitionen
Körperlicher Eingriff
§ 223 StGB · StrafrechtEin körperlicher Eingriff ist jede unmittelbare physische Einwirkung auf den menschlichen Körper, die dessen Integrität beeinträchtigt, insbesondere durch Verletzung der Körperoberfläche, Verabreichung von Substanzen oder sonstige Manipulationen an Körper oder Körperfunktionen.
Entscheidend ist die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, nicht die Berührung allein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara kratzt Tim gegen seinen Willen mit einem Schlüssel am Unterarm. 2Dabei reißt die Haut auf und die Stelle blutet.
Trifft „Körperlicher Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbare physische Einwirkung auf den menschlichen KörperDer Schlüssel wirkt unmittelbar auf Tims Körper ein.
- 2erfülltBeeinträchtigung der körperlichen IntegritätDie Verletzung der Haut beeinträchtigt Tims körperliche Unversehrtheit.
1Mara tippt Tim einmal leicht mit einem Finger auf den Unterarm. Die Berührung ist schmerzlos, hinterlässt keine Spuren und verändert keine Körperfunktionen.
Trifft „Körperlicher Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnmittelbare physische Einwirkung auf den menschlichen KörperMaras Finger wirkt durch die Berührung unmittelbar auf Tims Körper ein.
- 2fehltBeeinträchtigung der körperlichen IntegritätDie bloße Berührung beeinträchtigt weder die körperliche Unversehrtheit noch die Körperfunktionen.
Typische Fehler
FehlerJeden körperlichen Eingriff ohne weitere Prüfung als Körperverletzung nach § 223 StGB einordnen.
RichtigFür den objektiven Tatbestand muss eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung vorliegen; der körperliche Eingriff ist keine eigenständige Tatbestandsalternative.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema