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Kooperativer Föderalismus

Art. 20 Abs. 1, Art. 91a, Art. 91b GG · Öffentliches Recht

Kooperativer Föderalismus bezeichnet das Prinzip der bundesstaatlichen Ordnung, bei dem Bund und Länder miteinander oder die Länder untereinander nicht strikt getrennt, sondern durch wechselseitige Abstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte Zusammenarbeit (z. B. Bund-Länder-Vereinbarungen, Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a, 91b GG) zur Erfüllung staatlicher Aufgaben kooperieren. Er steht im Gegensatz zum Trennföderalismus und zielt auf eine koordinierte, einheitliche Aufgabenwahrnehmung unter Wahrung der föderalen Struktur des Grundgesetzes.

Merksatz

Zusammenarbeit soll staatliche Aufgaben koordinieren und dabei die föderale Struktur wahren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Der Bund und alle Länder vereinbaren, 3ein Forschungsinstitut außerhalb der Hochschulen gemeinsam zu fördern, dessen Ergebnisse in ganz Deutschland genutzt werden. 2In einem ständigen gemeinsamen Gremium stimmen sie ihre Förderbeiträge ab und planen die weitere Förderung. Die Vereinbarung regelt die Kostenanteile und 4lässt die Zuständigkeiten von Bund und Ländern unverändert.

Trifft „Kooperativer Föderalismus“ hier zu?

„Kooperativer Föderalismus“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung von Bund und Ländern oder mehrerer Länder
    An der Vereinbarung sind der Bund und sämtliche Länder beteiligt.
    erfüllt
  2. 2
    Abstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte Zusammenarbeit
    Das gemeinsame Gremium verbindet dauerhafte Zusammenarbeit mit abgestimmter Planung.
    erfüllt
  3. 3
    Erfüllung staatlicher Aufgaben
    Die Förderung überregional bedeutsamer Forschung ist eine staatliche Aufgabe.
    erfüllt
  4. 4
    Wahrung der föderalen Struktur
    Die Zusammenarbeit verändert die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsverteilung nicht.
    erfüllt
BFall B

Der Bund und alle Länder finanzieren jeweils eigene Forschungsinstitute, deren Ergebnisse in ganz Deutschland genutzt werden. Jeder entscheidet für sich über Ziele, Planung und Finanzierung; eine Abstimmung oder gemeinsame Einrichtung gibt es nicht. Alle bleiben dabei innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.

Trifft „Kooperativer Föderalismus“ hier zu?

„Kooperativer Föderalismus“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte Zusammenarbeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beteiligung von Bund und Ländern oder mehrerer Länder
    Sowohl der Bund als auch die Länder betätigen sich in der beschriebenen Forschungsförderung.
    erfüllt
  2. 2
    Abstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte Zusammenarbeit
    Die Beteiligten handeln unabhängig voneinander und arbeiten weder planerisch noch institutionell zusammen.
    fehlt
  3. 3
    Erfüllung staatlicher Aufgaben
    Auch die getrennte Forschungsförderung dient der Erfüllung staatlicher Aufgaben.
    erfüllt
  4. 4
    Wahrung der föderalen Struktur
    Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt gewahrt.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerKooperativer Föderalismus wird ausschließlich auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bezogen.

RichtigAuch die Zusammenarbeit der Länder untereinander gehört zum kooperativen Föderalismus.

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