Definitionen
Kooperativer Föderalismus bezeichnet das Prinzip der bundesstaatlichen Ordnung, bei dem Bund und Länder miteinander oder die Länder untereinander nicht strikt getrennt, sondern durch wechselseitige Abstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte Zusammenarbeit (z. B. Bund-Länder-Vereinbarungen, Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a, 91b GG) zur Erfüllung staatlicher Aufgaben kooperieren. Er steht im Gegensatz zum Trennföderalismus und zielt auf eine koordinierte, einheitliche Aufgabenwahrnehmung unter Wahrung der föderalen Struktur des Grundgesetzes.
Zusammenarbeit soll staatliche Aufgaben koordinieren und dabei die föderale Struktur wahren.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der Bund und alle Länder vereinbaren, 3ein Forschungsinstitut außerhalb der Hochschulen gemeinsam zu fördern, dessen Ergebnisse in ganz Deutschland genutzt werden. 2In einem ständigen gemeinsamen Gremium stimmen sie ihre Förderbeiträge ab und planen die weitere Förderung. Die Vereinbarung regelt die Kostenanteile und 4lässt die Zuständigkeiten von Bund und Ländern unverändert.
Trifft „Kooperativer Föderalismus“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeteiligung von Bund und Ländern oder mehrerer LänderAn der Vereinbarung sind der Bund und sämtliche Länder beteiligt.
- 2erfülltAbstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte ZusammenarbeitDas gemeinsame Gremium verbindet dauerhafte Zusammenarbeit mit abgestimmter Planung.
- 3erfülltErfüllung staatlicher AufgabenDie Förderung überregional bedeutsamer Forschung ist eine staatliche Aufgabe.
- 4erfülltWahrung der föderalen StrukturDie Zusammenarbeit verändert die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsverteilung nicht.
Der Bund und alle Länder finanzieren jeweils eigene Forschungsinstitute, deren Ergebnisse in ganz Deutschland genutzt werden. Jeder entscheidet für sich über Ziele, Planung und Finanzierung; eine Abstimmung oder gemeinsame Einrichtung gibt es nicht. Alle bleiben dabei innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
Trifft „Kooperativer Föderalismus“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBeteiligung von Bund und Ländern oder mehrerer LänderSowohl der Bund als auch die Länder betätigen sich in der beschriebenen Forschungsförderung.
- 2fehltAbstimmung, gemeinsame Planung und institutionalisierte ZusammenarbeitDie Beteiligten handeln unabhängig voneinander und arbeiten weder planerisch noch institutionell zusammen.
- 3erfülltErfüllung staatlicher AufgabenAuch die getrennte Forschungsförderung dient der Erfüllung staatlicher Aufgaben.
- 4erfülltWahrung der föderalen StrukturDie Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt gewahrt.
Typische Fehler
FehlerKooperativer Föderalismus wird ausschließlich auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bezogen.
RichtigAuch die Zusammenarbeit der Länder untereinander gehört zum kooperativen Föderalismus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema