Definitionen
Kraftfahrzeug
§ 1 Abs. 2 StVG · ZivilrechtEin Kraftfahrzeug ist ein Landfahrzeug mit eigenem maschinellem Antrieb, das nicht an Schienen gebunden ist. Nicht dazu zählen muskelbetriebene Fahrzeuge mit elektrischem Hilfsantrieb bis 0,25 kW Nenndauerleistung, wenn dessen Unterstützung bei steigendem Tempo progressiv abnimmt, spätestens bei 25 km/h endet und beim Aussetzen des Tretens abschaltet. Eine zusätzliche Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h steht dieser Ausnahme nicht entgegen.
Ein Motor allein genügt nicht: Schienenfahrzeuge und gesetzlich ausgenommene Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Auto wird ausschließlich von seinem eingebauten Benzinmotor angetrieben. Es fährt auf den Asphaltwegen eines dauerhaft abgesperrten Werksgeländes und kann dort ohne Schienen frei lenken.
Trifft „Kraftfahrzeug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLandfahrzeugDas Auto ist zur Fortbewegung auf dem Boden bestimmt.
- 2erfülltEigener maschineller AntriebDer im Auto eingebaute Motor erzeugt die Antriebskraft.
- 3erfülltKeine SchienenbindungDas Auto benötigt keine Schienen zur Fortbewegung.
- 4erfülltKeine gesetzliche Pedelec-AusnahmeEin ausschließlich benzinmotorisch angetriebenes Auto fällt nicht unter die Ausnahme für elektrische Tretunterstützung.
Eine Straßenbahn wird ausschließlich von ihrem eingebauten Elektromotor angetrieben. Ihre Räder rollen auf Schienen im Straßenbelag; sie kann diese Schienen nicht verlassen.
Trifft „Kraftfahrzeug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLandfahrzeugDie Straßenbahn bewegt sich auf dem Boden.
- 2erfülltEigener maschineller AntriebDer eingebaute Elektromotor erzeugt die Antriebskraft.
- 3fehltKeine SchienenbindungDie Straßenbahn ist für ihre Fortbewegung an Schienen gebunden.
- 4erfülltKeine gesetzliche Pedelec-AusnahmeDie Straßenbahn wird nicht durch Muskelkraft mit elektrischer Tretunterstützung bewegt.
1Ein Fahrrad rollt auf Reifen über einen asphaltierten Radweg und 3lässt sich ohne Schienen lenken. 2Sein eingebauter Elektromotor hat eine Nenndauerleistung von 250 Watt und hilft nur beim Treten; seine Unterstützung nimmt mit steigendem Tempo immer weiter ab und endet bei 25 km/h. Sobald die Fahrerin aufhört zu treten, schaltet die Motorhilfe ab.
Trifft „Kraftfahrzeug“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLandfahrzeugDas Fahrrad ist zur Fortbewegung auf dem Boden bestimmt.
- 2erfülltEigener maschineller AntriebDer eingebaute Motor trägt zur Fortbewegung bei, auch wenn zusätzlich getreten werden muss.
- 3erfülltKeine SchienenbindungDas Fahrrad kann sich unabhängig von Schienen fortbewegen.
- 4fehltKeine gesetzliche Pedelec-AusnahmeDie Tretunterstützung hält mit 250 Watt sowie den beschriebenen Abschaltungen die gesetzlichen Ausnahmegrenzen ein.
Typische Fehler
FehlerDie Eigenschaft als Kraftfahrzeug wird davon abhängig gemacht, dass das Fahrzeug für öffentliche Straßen bestimmt ist.
RichtigAuch ausschließlich auf Privatgelände eingesetzte Fahrzeuge können Kraftfahrzeuge sein; die Bestimmung für öffentliche Straßen ist kein Begriffsmerkmal.
FehlerJedes Fahrrad mit Elektromotor wird ohne Prüfung der gesetzlichen Ausnahme als Kraftfahrzeug eingeordnet.
RichtigPedelecs innerhalb der Leistungs- und Abschaltgrenzen des § 1 Abs. 3 StVG sind ausgenommen; eine zusätzliche Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h schadet nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata