Definitionen
Kraft Sachzusammenhangs
Art. 70 ff. GG · Öffentliches RechtEine Zuständigkeit oder Kompetenz besteht kraft Sachzusammenhangs, wenn eine ausdrücklich zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird. Das Übergreifen in die andere Materie muss unerlässliche Voraussetzung für die Regelung der ausdrücklich zugewiesenen Materie sein.
Die Mitregelung eines anderen Sachbereichs muss unverzichtbar sein, nicht bloß zweckmäßig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der Bund regelt im Strafrecht, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht bestraft wird, 3wenn sich die Frau zuvor bei einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. Im selben Gesetzeswerk 2legt er fest, welche Stellen als Beratungsstellen anerkannt werden und wie die Beratung ablaufen muss.
Trifft „Kraft Sachzusammenhangs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusdrücklich zugewiesene AusgangsmaterieArt. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG weist dem Bund das Strafrecht ausdrücklich zu.
- 2erfülltMitregelung einer nicht ausdrücklich zugewiesenen anderen MaterieOrganisation und Durchführung von Beratungsstellen sind dem Bund nicht ausdrücklich zugewiesen.
- 3erfülltUnerlässlichkeit der MitregelungDie an die Beratung geknüpfte Strafregelung lässt sich ohne Vorgaben über die Beratung und die Anerkennung der Stellen nicht anwenden.
1Der Bund regelt im Strafrecht, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht bestraft wird, wenn sich die Frau zuvor bei einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. Im selben Gesetzeswerk 2verpflichtet er die Länder, ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen.
Trifft „Kraft Sachzusammenhangs“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAusdrücklich zugewiesene AusgangsmaterieArt. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG weist dem Bund das Strafrecht ausdrücklich zu.
- 2erfülltMitregelung einer nicht ausdrücklich zugewiesenen anderen MaterieDie Sicherstellung der medizinischen Versorgungseinrichtungen ist dem Bund nicht ausdrücklich zugewiesen.
- 3fehltUnerlässlichkeit der MitregelungDie Strafregelung kann ohne einen Auftrag zur Sicherstellung von Einrichtungen angewandt werden; das Übergreifen ist daher nicht unerlässlich.
Typische Fehler
FehlerEine Kompetenz wird allein daraus hergeleitet, dass eine Aufgabe bundesweit bedeutsam ist.
RichtigErforderlich ist eine ausdrücklich zugewiesene Ausgangsmaterie; bundesweite Bedeutung ersetzt diesen Anknüpfungspunkt nicht.
FehlerEs wird verlangt, dass die zusätzlich erfasste Materie bisher gesetzlich ungeregelt ist.
RichtigEntscheidend ist die fehlende ausdrückliche Kompetenzzuweisung, nicht das Fehlen bestehender gesetzlicher Vorschriften.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema