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Kraft Natur der Sache

Öffentliches Recht

Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht kraft Natur der Sache, wenn ein Sachgebiet seiner Natur nach begrifflich nur durch den Bund geregelt werden kann, weil jede andere Lösung sachwidrig und deshalb undenkbar wäre. Es handelt sich um eine ungeschriebene Kompetenz ohne ausdrückliche Zuweisung im Grundgesetz. Bloße Zweckmäßigkeit oder das Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung genügen nicht.

Merksatz

Entscheidend ist die zwingende Zuständigkeit des Bundes, nicht ein zwingend vorgegebener Regelungsinhalt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Der Bundestag plant ein Gesetz über Form und Farben des Wappens, 2das den Bund als Gesamtstaat repräsentiert. 1Das Grundgesetz weist dem Bund die Gesetzgebung über dieses Wappen nicht ausdrücklich zu.

Trifft „Kraft Natur der Sache“ hier zu?

„Kraft Natur der Sache“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine ausdrückliche Kompetenzzuweisung
    Eine ausdrückliche Gesetzgebungskompetenz für das Bundeswappen fehlt.
    erfüllt
  2. 2
    Begrifflich notwendige Regelung durch den Bund
    Die Festlegung des eigenen Hoheitszeichens des Bundes kann ihrer Natur nach nur dem Bund zukommen.
    erfüllt
BFall B

Der Bundestag plant ein Gesetz über Form und Farben der Wappen, mit denen sich die einzelnen Länder darstellen. 1Das Grundgesetz weist dem Bund die Gesetzgebung über diese Wappen nicht ausdrücklich zu.

Trifft „Kraft Natur der Sache“ hier zu?

„Kraft Natur der Sache“ trifft nicht zu.Es fehlt: Begrifflich notwendige Regelung durch den Bund

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine ausdrückliche Kompetenzzuweisung
    Eine ausdrückliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Landeswappen fehlt.
    erfüllt
  2. 2
    Begrifflich notwendige Regelung durch den Bund
    Die Länder können ihre eigenen Hoheitszeichen selbst festlegen, sodass eine Bundesregelung nicht begrifflich notwendig ist.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine bundesweit einheitliche Regelung wird für zweckmäßig gehalten und daraus bereits die Bundeskompetenz abgeleitet.

RichtigEinheitlichkeit oder Zweckmäßigkeit reichen nicht aus; das Sachgebiet muss begrifflich nur durch den Bund regelbar sein.

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