Definitionen
Korrespondenzdienstleistung
Art. 56, 57 AEUV · Öffentliches RechtEine Korrespondenzdienstleistung ist eine grundsätzlich entgeltliche Dienstleistung, bei der die Leistung selbst eine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überschreitet, während Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger jeweils in ihrem Mitgliedstaat bleiben.
Die Leistung überschreitet die Grenze, ohne dass Erbringer oder Empfänger dafür den Mitgliedstaat wechseln.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea lebt in Deutschland und arbeitet dort selbstständig als Übersetzerin. Für den in Frankreich lebenden Paul 1übersetzt sie gegen 100 Euro einen privaten Brief und 2sendet ihm die Übersetzung per E-Mail nach Frankreich. 3Lea bleibt während des gesamten Auftrags in Deutschland und Paul in Frankreich.
Trifft „Korrespondenzdienstleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundsätzlich entgeltliche DienstleistungLea erbringt eine Übersetzungsleistung gegen Bezahlung.
- 2erfülltGrenzübertritt der Leistung zwischen MitgliedstaatenDie Übersetzungsleistung gelangt von Deutschland nach Frankreich.
- 3erfülltVerbleib beider Beteiligten in ihrem MitgliedstaatWeder Lea noch Paul wechselt für die Leistung den Mitgliedstaat.
Lea lebt in Deutschland und arbeitet dort selbstständig als Übersetzerin. Für den ebenfalls in Deutschland lebenden Paul 1übersetzt sie gegen 100 Euro einen privaten Brief und sendet ihm die Übersetzung per E-Mail innerhalb Deutschlands. 3Beide bleiben während des gesamten Auftrags in Deutschland.
Trifft „Korrespondenzdienstleistung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundsätzlich entgeltliche DienstleistungLea erbringt eine Übersetzungsleistung gegen Bezahlung.
- 2fehltGrenzübertritt der Leistung zwischen MitgliedstaatenDie Leistung wird ausschließlich innerhalb Deutschlands erbracht und empfangen.
- 3erfülltVerbleib beider Beteiligten in ihrem MitgliedstaatWeder Lea noch Paul wechselt für die Leistung den Mitgliedstaat.
Typische Fehler
FehlerKorrespondenzdienstleistungen werden auf Post- und Telekommunikationsleistungen beschränkt.
RichtigDer Begriff bezeichnet keine bestimmte Branche, sondern eine Form der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema