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Korrespondenzdienstleistung

Art. 56, 57 AEUV · Öffentliches Recht

Eine Korrespondenzdienstleistung ist eine grundsätzlich entgeltliche Dienstleistung, bei der die Leistung selbst eine Grenze zwischen Mitgliedstaaten überschreitet, während Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger jeweils in ihrem Mitgliedstaat bleiben.

Merksatz

Die Leistung überschreitet die Grenze, ohne dass Erbringer oder Empfänger dafür den Mitgliedstaat wechseln.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea lebt in Deutschland und arbeitet dort selbstständig als Übersetzerin. Für den in Frankreich lebenden Paul 1übersetzt sie gegen 100 Euro einen privaten Brief und 2sendet ihm die Übersetzung per E-Mail nach Frankreich. 3Lea bleibt während des gesamten Auftrags in Deutschland und Paul in Frankreich.

Trifft „Korrespondenzdienstleistung“ hier zu?

„Korrespondenzdienstleistung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundsätzlich entgeltliche Dienstleistung
    Lea erbringt eine Übersetzungsleistung gegen Bezahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Grenzübertritt der Leistung zwischen Mitgliedstaaten
    Die Übersetzungsleistung gelangt von Deutschland nach Frankreich.
    erfüllt
  3. 3
    Verbleib beider Beteiligten in ihrem Mitgliedstaat
    Weder Lea noch Paul wechselt für die Leistung den Mitgliedstaat.
    erfüllt
BFall B

Lea lebt in Deutschland und arbeitet dort selbstständig als Übersetzerin. Für den ebenfalls in Deutschland lebenden Paul 1übersetzt sie gegen 100 Euro einen privaten Brief und sendet ihm die Übersetzung per E-Mail innerhalb Deutschlands. 3Beide bleiben während des gesamten Auftrags in Deutschland.

Trifft „Korrespondenzdienstleistung“ hier zu?

„Korrespondenzdienstleistung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grenzübertritt der Leistung zwischen Mitgliedstaaten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundsätzlich entgeltliche Dienstleistung
    Lea erbringt eine Übersetzungsleistung gegen Bezahlung.
    erfüllt
  2. 2
    Grenzübertritt der Leistung zwischen Mitgliedstaaten
    Die Leistung wird ausschließlich innerhalb Deutschlands erbracht und empfangen.
    fehlt
  3. 3
    Verbleib beider Beteiligten in ihrem Mitgliedstaat
    Weder Lea noch Paul wechselt für die Leistung den Mitgliedstaat.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerKorrespondenzdienstleistungen werden auf Post- und Telekommunikationsleistungen beschränkt.

RichtigDer Begriff bezeichnet keine bestimmte Branche, sondern eine Form der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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