Definitionen
Körperverletzung
§ 823 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Körperverletzung im zivilrechtlichen Sinne ist eine durch physische Einwirkung auf den Körper verursachte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person. Davon zu unterscheiden ist die Gesundheitsverletzung als krankhafte Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Lebensvorgänge. Die Widerrechtlichkeit ist eine eigenständige Voraussetzung der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB.
Körperkontakt allein genügt nicht; entscheidend ist die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Beim Tragen einer Kiste 1stößt Ben mit einer Holzkante gegen Claras Unterarm. 2Dabei entsteht an Claras Arm eine blutende Schürfwunde.
Trifft „Körperverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPhysische Einwirkung auf den KörperDer Stoß mit der Holzkante wirkt unmittelbar auf Claras Körper ein.
- 2erfülltDadurch Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines anderenDer Stoß beschädigt die Haut von Clara und damit die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person.
Beim Vorbeigehen 1streift Ben mit seinem Ärmel leicht Claras Unterarm. Claras Haut bleibt unverändert; sie spürt keine Schmerzen und ihre Bewegungen sind nicht eingeschränkt.
Trifft „Körperverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPhysische Einwirkung auf den KörperAuch die leichte Berührung ist eine physische Einwirkung auf Claras Körper.
- 2fehltDadurch Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines anderenDie Berührung beeinträchtigt Claras körperliche Unversehrtheit nicht.
Typische Fehler
FehlerDie Widerrechtlichkeit wird als Bestandteil der Körperverletzung behandelt.
RichtigRechtsgutsverletzung und Widerrechtlichkeit sind als eigenständige Haftungsvoraussetzungen auseinanderzuhalten.
FehlerPsychische Erkrankungen werden mangels körperlichen Eingriffs aus dem Schutz des § 823 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
RichtigKrankhafte Störungen seelischer Lebensvorgänge können das eigenständig geschützte Rechtsgut Gesundheit verletzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema