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Körperverletzung

§ 823 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Eine Körperverletzung im zivilrechtlichen Sinne ist eine durch physische Einwirkung auf den Körper verursachte Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person. Davon zu unterscheiden ist die Gesundheitsverletzung als krankhafte Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Lebensvorgänge. Die Widerrechtlichkeit ist eine eigenständige Voraussetzung der Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB.

Merksatz

Körperkontakt allein genügt nicht; entscheidend ist die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.

Körper oder Gesundheit verletzt?Die Spalten zeigen unterschiedliche Schutzrichtungen. Eine Handlung kann beide Rechtsgüter verletzen.
Körperverletzung
Gesundheitsverletzung
Schutzbereich
Körperliche Unversehrtheit
Körperliche, geistige und seelische Lebensvorgänge
Beeinträchtigung
Physische Einwirkung beeinträchtigt die körperliche Integrität.
Krankhafte Störung der Lebensvorgänge

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Beim Tragen einer Kiste 1stößt Ben mit einer Holzkante gegen Claras Unterarm. 2Dabei entsteht an Claras Arm eine blutende Schürfwunde.

Trifft „Körperverletzung“ hier zu?

„Körperverletzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Physische Einwirkung auf den Körper
    Der Stoß mit der Holzkante wirkt unmittelbar auf Claras Körper ein.
    erfüllt
  2. 2
    Dadurch Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen
    Der Stoß beschädigt die Haut von Clara und damit die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person.
    erfüllt
BFall B

Beim Vorbeigehen 1streift Ben mit seinem Ärmel leicht Claras Unterarm. Claras Haut bleibt unverändert; sie spürt keine Schmerzen und ihre Bewegungen sind nicht eingeschränkt.

Trifft „Körperverletzung“ hier zu?

„Körperverletzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dadurch Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Physische Einwirkung auf den Körper
    Auch die leichte Berührung ist eine physische Einwirkung auf Claras Körper.
    erfüllt
  2. 2
    Dadurch Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen
    Die Berührung beeinträchtigt Claras körperliche Unversehrtheit nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie Widerrechtlichkeit wird als Bestandteil der Körperverletzung behandelt.

RichtigRechtsgutsverletzung und Widerrechtlichkeit sind als eigenständige Haftungsvoraussetzungen auseinanderzuhalten.

Verwechslung

FehlerPsychische Erkrankungen werden mangels körperlichen Eingriffs aus dem Schutz des § 823 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

RichtigKrankhafte Störungen seelischer Lebensvorgänge können das eigenständig geschützte Rechtsgut Gesundheit verletzen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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