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Essentialia negotii

§§ 145 ff. BGB · Zivilrecht

Essentialia negotii sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, über die sich die Parteien einigen müssen, damit ein Vertrag zustande kommt. Bei einem Kaufvertrag ist eine Einigung über bestimmte oder bestimmbare Vertragsparteien, über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufgegenstand und über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufpreis erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist die Einigung über die wesentlichen Inhalte, nicht deren vollständige Bezifferung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben vereinbaren, dass Anna Ben ihr einziges rotes Fahrrad verkauft. Als Preis vereinbaren sie den Betrag, den Anna selbst für das Fahrrad bezahlt hat. Dieser Betrag steht auf der Rechnung, die Anna zu Hause aufbewahrt.

Trifft „Essentialia negotii“ hier zu?

„Essentialia negotii“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einigung über bestimmte oder bestimmbare Vertragsparteien
    Anna steht als Verkäuferin und Ben als Käufer fest.
    erfüllt
  2. 2
    Einigung über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufgegenstand
    Die Einigung bezieht sich auf ein eindeutig bezeichnetes Fahrrad.
    erfüllt
  3. 3
    Einigung über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufpreis
    Der vereinbarte Preis lässt sich anhand der Rechnung eindeutig ermitteln.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben einigen sich darauf, dass Anna Ben ihr einziges rotes Fahrrad verkaufen soll. Den Preis wollen sie erst später aushandeln. Bisher haben sie weder einen Geldbetrag noch eine Berechnungsgrundlage vereinbart.

Trifft „Essentialia negotii“ hier zu?

„Essentialia negotii“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einigung über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufpreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einigung über bestimmte oder bestimmbare Vertragsparteien
    Anna und Ben sind sich über ihre Rollen als Verkäuferin und Käufer einig.
    erfüllt
  2. 2
    Einigung über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufgegenstand
    Das Fahrrad ist eindeutig bezeichnet und als Kaufgegenstand vereinbart.
    erfüllt
  3. 3
    Einigung über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufpreis
    Es fehlt sowohl eine Einigung über einen Preisbetrag als auch über Kriterien zu seiner Bestimmung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Kaufangebot werden nur Kaufgegenstand und Kaufpreis geprüft.

RichtigAuch die Vertragsparteien müssen bestimmt oder bestimmbar sein.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Kaufvertrag wird allein wegen eines noch nicht bezifferten, aber bestimmbaren Kaufpreises als nicht zustande gekommen behandelt.

RichtigEine Bezifferung ist nicht erforderlich, wenn sich die Parteien auf einen bestimmbaren Kaufpreis geeinigt haben.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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