Definitionen
Essentialia negotii
§§ 145 ff. BGB · ZivilrechtEssentialia negotii sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, über die sich die Parteien einigen müssen, damit ein Vertrag zustande kommt. Bei einem Kaufvertrag ist eine Einigung über bestimmte oder bestimmbare Vertragsparteien, über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufgegenstand und über einen bestimmten oder bestimmbaren Kaufpreis erforderlich.
Entscheidend ist die Einigung über die wesentlichen Inhalte, nicht deren vollständige Bezifferung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna und Ben vereinbaren, dass Anna Ben ihr einziges rotes Fahrrad verkauft. Als Preis vereinbaren sie den Betrag, den Anna selbst für das Fahrrad bezahlt hat. Dieser Betrag steht auf der Rechnung, die Anna zu Hause aufbewahrt.
Trifft „Essentialia negotii“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinigung über bestimmte oder bestimmbare VertragsparteienAnna steht als Verkäuferin und Ben als Käufer fest.
- 2erfülltEinigung über einen bestimmten oder bestimmbaren KaufgegenstandDie Einigung bezieht sich auf ein eindeutig bezeichnetes Fahrrad.
- 3erfülltEinigung über einen bestimmten oder bestimmbaren KaufpreisDer vereinbarte Preis lässt sich anhand der Rechnung eindeutig ermitteln.
Anna und Ben einigen sich darauf, dass Anna Ben ihr einziges rotes Fahrrad verkaufen soll. Den Preis wollen sie erst später aushandeln. Bisher haben sie weder einen Geldbetrag noch eine Berechnungsgrundlage vereinbart.
Trifft „Essentialia negotii“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinigung über bestimmte oder bestimmbare VertragsparteienAnna und Ben sind sich über ihre Rollen als Verkäuferin und Käufer einig.
- 2erfülltEinigung über einen bestimmten oder bestimmbaren KaufgegenstandDas Fahrrad ist eindeutig bezeichnet und als Kaufgegenstand vereinbart.
- 3fehltEinigung über einen bestimmten oder bestimmbaren KaufpreisEs fehlt sowohl eine Einigung über einen Preisbetrag als auch über Kriterien zu seiner Bestimmung.
Typische Fehler
FehlerBei einem Kaufangebot werden nur Kaufgegenstand und Kaufpreis geprüft.
RichtigAuch die Vertragsparteien müssen bestimmt oder bestimmbar sein.
FehlerEin Kaufvertrag wird allein wegen eines noch nicht bezifferten, aber bestimmbaren Kaufpreises als nicht zustande gekommen behandelt.
RichtigEine Bezifferung ist nicht erforderlich, wenn sich die Parteien auf einen bestimmbaren Kaufpreis geeinigt haben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
8 Schemata