Definitionen
Evidenzkontrolle
(—) · Öffentliches RechtDie Evidenzkontrolle ist ein auf die Prüfung offensichtlicher Fehler beschränkter gerichtlicher Kontrollmaßstab, bei dem ein staatliches Handeln – insbesondere eine Norm oder Ermessensentscheidung – nur dann beanstandet wird, wenn ein Verstoß gegen rechtliche Anforderungen evident, d. h. ohne Weiteres erkennbar und zweifelsfrei feststellbar ist.
Bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit reichen für eine Beanstandung bei der Evidenzkontrolle nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Anwohner hält die gesetzlichen Regeln gegen gesundheitsschädlichen Fluglärm für unzureichend. 1Auf seine Beschwerde hin untersucht das Verfassungsgericht diese Regeln. 2Dabei beschränkt es sich auf die Frage, ob der Staat seine Pflicht zum Gesundheitsschutz offensichtlich verfehlt hat. Welche Regelung den besten Schutz bieten würde, untersucht es nicht.
Trifft „Evidenzkontrolle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Kontrolle staatlichen HandelnsDas Verfassungsgericht überprüft gesetzliche Regeln und damit staatliches Handeln.
- 2erfülltBeschränkung auf offensichtliche RechtsverstößeDie Prüfung ist auf offensichtliche Verletzungen der staatlichen Schutzpflicht beschränkt.
Eine Behörde entzieht einer Frau wegen einer schweren Augenerkrankung den Führerschein. 1Die Frau lässt diese Entscheidung vom Verwaltungsgericht überprüfen. Das Gericht untersucht alle rechtlichen Voraussetzungen und geht auch möglichen Fehlern nach, die erst durch eine eingehende Prüfung erkennbar werden.
Trifft „Evidenzkontrolle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Kontrolle staatlichen HandelnsDas Verwaltungsgericht überprüft eine behördliche Entscheidung und damit staatliches Handeln.
- 2fehltBeschränkung auf offensichtliche RechtsverstößeDas Gericht prüft sämtliche rechtlichen Voraussetzungen und beschränkt sich nicht auf offensichtliche Fehler.
Typische Fehler
FehlerEin staatliches Schutzkonzept wird schon deshalb beanstandet, weil ein anderes Konzept wirksamer wäre.
RichtigEine bessere Alternative genügt für sich genommen nicht; erforderlich ist ein offensichtlicher Verstoß gegen rechtliche Anforderungen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata