Definitionen
Die Eventualaufrechnung ist eine prozessuale Aufrechnung, die der Beklagte hilfsweise für den Fall erklärt, dass das Gericht die Klageforderung für begründet erachtet; sie steht unter der innerprozessualen Bedingung des Unterliegens hinsichtlich des Hauptantrags und ist trotz des grundsätzlichen Bedingungsverbots des § 388 S. 2 BGB zulässig, weil die Rechtsprechung für innerprozessuale Bedingungen, die sich aus der Entscheidung des Gerichts selbst ergeben, eine Ausnahme anerkennt, da hierdurch – anders als bei außerprozessualen Bedingungen – keine untragbare Rechtsunsicherheit für den Gegner entsteht.
Die eigene Gegenforderung soll nur helfen, wenn die übrige Verteidigung gegen die Klageforderung scheitert.
- 1Klageforderung ohne AufrechnungZuerst werden die Klageforderung und die übrigen Einwände des Beklagten geprüft.
- 2EventualaufrechnungGreift die Klageforderung sonst durch, wird die hilfsweise erklärte Verrechnung geprüft.
- 1Klageforderung ohne Aufrechnung Zuerst werden die Klageforderung und die übrigen Einwände des Beklagten geprüft.
- 2Eventualaufrechnung Greift die Klageforderung sonst durch, wird die hilfsweise erklärte Verrechnung geprüft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul verklagt Lea auf Zahlung von 1.000 Euro aus einem Kaufvertrag. Lea bestreitet den Vertragsschluss und beantragt, die Klage abzuweisen. Aus einem früheren Darlehen schuldet Paul Lea ebenfalls 1.000 Euro, die er bereits zurückzahlen müsste. 1Lea erklärt im Prozess, sie verrechne ihre Darlehensforderung 2nur dann mit Pauls Forderung, wenn das Gericht Pauls Kaufpreisforderung trotz ihres Einwands bejaht.
Trifft „Eventualaufrechnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufrechnung des Beklagten im ProzessLea setzt als Beklagte ihre eigene Forderung im laufenden Verfahren zur Verrechnung ein.
- 2erfülltHilfsweise für den Fall einer begründeten KlageforderungDie Verrechnung soll nur greifen, wenn Leas vorrangige Verteidigung gegen die Kaufpreisforderung scheitert.
Paul verklagt Lea auf Zahlung von 1.000 Euro aus einem Kaufvertrag. Lea räumt ein, Paul den eingeklagten Kaufpreis zu schulden. Aus einem früheren Darlehen schuldet Paul Lea ebenfalls 1.000 Euro, die er bereits zurückzahlen müsste. 1Lea erklärt im Prozess, sie verrechne ihre Darlehensforderung sofort und ohne Vorbehalt mit Pauls Forderung.
Trifft „Eventualaufrechnung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAufrechnung des Beklagten im ProzessLea setzt als Beklagte ihre eigene Forderung im laufenden Verfahren zur Verrechnung ein.
- 2fehltHilfsweise für den Fall einer begründeten KlageforderungLea erklärt die Verrechnung unbedingt und nicht erst für den Fall einer gerichtlichen Bejahung der Klageforderung.
Typische Fehler
FehlerDie hilfsweise erklärte Aufrechnung wird wegen des gesetzlichen Bedingungsverbots für unwirksam gehalten.
RichtigDie Verknüpfung mit der gerichtlichen Bejahung der Klageforderung ist als innerprozessuale Bedingung zulässig.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema