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Ex parte-Entscheidung

§ 937 Abs. 2 ZPO · Zivilrecht

Eine Ex parte-Entscheidung ist eine gerichtliche Entscheidung, die ohne vorherige Anhörung der Gegenseite ergeht, also einseitig auf Antrag einer Partei erlassen wird. Beim Erlass einer einstweiligen Verfügung darf die Anhörung nur ausnahmsweise unterbleiben, insbesondere wenn sie den Zweck der Maßnahme vereiteln würde. Die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 937 Abs. 2 ZPO kann dagegen auch nach schriftlicher Anhörung der Gegenseite ergehen.

Merksatz

Der Verzicht auf mündliche Verhandlung bedeutet nicht automatisch den Verzicht auf vorherige Anhörung.

Ohne Anhörung oder ohne Verhandlung?Links geht es um die Anhörung, rechts um die Verhandlungsform. Beide Merkmale können bei derselben Entscheidung zusammentreffen.
Ex parte-Entscheidung
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Vorherige Anhörung
Sie unterbleibt.
Sie kann schriftlich erfolgen.
Beim Erlass
Anhörung nur ausnahmsweise entbehrlich.
In dringenden Fällen ohne mündliche Verhandlung möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora hat von Paul ein bestimmtes Gemälde gekauft und vollständig bezahlt; Paul verweigert die vereinbarte Übergabe. Paul kündigt ihr an, er werde das Bild sofort an einem unbekannten Ort verstecken, sobald er von einem Gerichtsverfahren erfahre. 2Nora beantragt deshalb beim Gericht, das Bild bis zur Klärung des Streits bei einem neutralen Verwahrer unterzubringen. 1Das Gericht ordnet dies an, 3ohne Paul zuvor über den Antrag zu informieren oder ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Trifft „Ex parte-Entscheidung“ hier zu?

„Ex parte-Entscheidung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Entscheidung
    Das Gericht trifft eine verbindliche Anordnung über die Verwahrung des Bildes.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag einer Partei
    Die gerichtliche Anordnung beruht auf Noras Antrag.
    erfüllt
  3. 3
    Keine vorherige Anhörung der Gegenseite
    Paul erhält vor der Entscheidung keine Gelegenheit, sich zu Noras Antrag zu äußern.
    erfüllt
BFall B

Nora hat von Paul ein bestimmtes Gemälde gekauft und vollständig bezahlt; Paul verweigert die vereinbarte Übergabe. Paul bietet das Bild im Internet zum sofortigen Verkauf an. 2Nora beantragt beim Gericht, das Bild bis zur Klärung des Streits bei einem neutralen Verwahrer unterzubringen. Nachdem Paul schriftlich zu dem Antrag Stellung genommen hat, 1ordnet das Gericht ohne mündliche Verhandlung die beantragte Verwahrung an.

Trifft „Ex parte-Entscheidung“ hier zu?

„Ex parte-Entscheidung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine vorherige Anhörung der Gegenseite

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Entscheidung
    Das Gericht entscheidet verbindlich über die Verwahrung des Bildes.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag einer Partei
    Nora hat die vom Gericht angeordnete Maßnahme beantragt.
    erfüllt
  3. 3
    Keine vorherige Anhörung der Gegenseite
    Paul hat vor der Entscheidung schriftlich zu dem Antrag Stellung genommen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Entscheidung ohne mündliche Verhandlung wird als Ex parte-Entscheidung eingeordnet.

RichtigAuch ohne mündliche Verhandlung kann die Gegenseite vorher schriftlich angehört werden.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Dringlichkeit wird ohne weitere Prüfung als ausreichender Grund angesehen, den Antragsgegner vor Erlass nicht anzuhören.

RichtigDas Unterlassen der Anhörung bedarf einer besonderen Rechtfertigung, etwa der Gefahr, dass die Anhörung den Zweck der Maßnahme vereitelt.

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