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EuGüVO

Art. 1 EuGüVO (VO (EU) 2016/1103) · Zivilrecht

Die Europäische Güterrechtsverordnung (EU) 2016/1103 ist eine EU-Verordnung, die das auf den ehelichen Güterstand anwendbare Recht, die internationale Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Güterrechtssachen mit grenzüberschreitendem Bezug einheitlich regelt und seit dem 29. Januar 2019 in den teilnehmenden Mitgliedstaaten unmittelbar gilt.

Merksatz

Internationale Zuständigkeit und anwendbares Güterrecht sind zwei getrennte Fragen innerhalb derselben europäischen Regelung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora und Luc haben 3im Juni 2022 geheiratet und leben seitdem gemeinsam in einer deutschen Stadt. 2Nora hat die deutsche, Luc die französische Staatsangehörigkeit. Im März 2025 streiten sie nach ihrer Trennung 4vor einem deutschen Gericht darüber, welches nationale Recht 1für den Ausgleich ihres während der Ehe angesparten Vermögens gilt.

Trifft „EuGüVO“ hier zu?

„EuGüVO“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Frage des ehelichen Güterrechts
    Der Streit betrifft die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe.
    erfüllt
  2. 2
    Grenzüberschreitender Bezug
    Die unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten begründen einen Auslandsbezug.
    erfüllt
  3. 3
    Zeitliche Anwendbarkeit
    Die Ehe wurde nach dem allgemeinen Anwendungsbeginn geschlossen; auch das Verfahren findet später statt.
    erfüllt
  4. 4
    Teilnehmender Mitgliedstaat
    Das Verfahren wird in einem teilnehmenden Mitgliedstaat geführt.
    erfüllt
BFall B

Nora und Luc haben im Juni 2016 geheiratet und leben seitdem gemeinsam in einer deutschen Stadt. 2Nora hat die deutsche, Luc die französische Staatsangehörigkeit. Nach ihrer Trennung entscheidet 4ein deutsches Gericht im März 2018 darüber, welches nationale Recht 1für den Ausgleich ihres während der Ehe angesparten Vermögens gilt.

Trifft „EuGüVO“ hier zu?

„EuGüVO“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitliche Anwendbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Frage des ehelichen Güterrechts
    Der Streit betrifft die vermögensrechtlichen Folgen ihrer Ehe.
    erfüllt
  2. 2
    Grenzüberschreitender Bezug
    Die unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten begründen einen Auslandsbezug.
    erfüllt
  3. 3
    Zeitliche Anwendbarkeit
    Das Gericht entscheidet bereits vor dem allgemeinen Anwendungsbeginn der Verordnung.
    fehlt
  4. 4
    Teilnehmender Mitgliedstaat
    Das Verfahren wird in einem teilnehmenden Mitgliedstaat geführt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie EuGüVO wird unterschiedslos in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angewendet.

RichtigDie EuGüVO gilt unmittelbar nur in den teilnehmenden Mitgliedstaaten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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