Definitionen
Erhebliche Gefährdung
§ 315c StGB · StrafrechtEine erhebliche Gefährdung im Sinne des § 315c StGB liegt vor, wenn die Sicherheit eines anderen Menschen in Bezug auf Leib oder Leben oder einer fremden Sache so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht. Bei einer Sachgefahr muss die Sache einen bedeutenden Wert haben und es muss ein bedeutender Sachschaden drohen.
Ein allgemeines Unfallrisiko genügt nicht; erforderlich ist eine konkrete, nur noch vom Zufall beherrschte Gefahrensituation.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul fährt mit 1,8 Promille auf einem öffentlichen Parkplatz mit 40 km/h auf ein leeres Auto zu, 1das allein Lena gehört und 340.000 Euro wert ist. Wegen des Alkohols nimmt er das Auto zunächst nicht wahr. 2Auf den plötzlichen Warnruf seines Beifahrers bremst er im letzten Moment; sein Wagen bleibt einen Zentimeter vor der fremden Stoßstange stehen. 4Bei einem Zusammenstoß wären am anderen Auto Reparaturkosten von mindestens 15.000 Euro entstanden.
Trifft „Erhebliche Gefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sache betroffenDas Auto steht im Eigentum einer anderen Person und ist für Paul fremd.
- 2erfülltSchadenseintritt nur noch vom Zufall abhängigDer unmittelbar bevorstehende Zusammenstoß wird erst durch die Bremsung im letzten Moment abgewendet.
- 3erfülltBei Sachgefahren: bedeutender SachwertEin Fahrzeugwert von 40.000 Euro ist eindeutig bedeutend.
- 4erfülltBei Sachgefahren: bedeutender drohender SachschadenDer drohende Reparaturaufwand von mindestens 15.000 Euro ist eindeutig bedeutend.
Paul fährt mit 1,8 Promille auf einem öffentlichen Parkplatz rückwärts auf ein leeres Auto zu, 1das allein Lena gehört und 340.000 Euro wert ist. Wegen des Alkohols übersieht er das Auto und rollt mit Schrittgeschwindigkeit weiter. 2Auf den plötzlichen Warnruf seines Beifahrers bremst er im letzten Moment; sein Wagen bleibt einen Zentimeter vor der fremden Stoßstange stehen. Bei einer Berührung wäre nur ein oberflächlicher Kratzer mit Reparaturkosten von höchstens 100 Euro entstanden.
Trifft „Erhebliche Gefährdung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sache betroffenDas Auto steht im Eigentum einer anderen Person und ist für Paul fremd.
- 2erfülltSchadenseintritt nur noch vom Zufall abhängigDie unmittelbar bevorstehende Berührung wird erst durch die Bremsung im letzten Moment abgewendet.
- 3erfülltBei Sachgefahren: bedeutender SachwertDer bedeutende Fahrzeugwert bleibt trotz des nur geringfügigen drohenden Schadens bestehen.
- 4fehltBei Sachgefahren: bedeutender drohender SachschadenEin Kratzer mit Reparaturkosten von höchstens 100 Euro ist kein bedeutender Sachschaden.
Typische Fehler
FehlerBei einer hochwertigen Sache wird nicht mehr geprüft, wie hoch der drohende Schaden ist.
RichtigZusätzlich zum bedeutenden Sachwert muss ein bedeutender Sachschaden drohen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema