Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen

Ergebniskausalität

§ 46 VwVfG · Öffentliches Recht

Ergebniskausalität bezeichnet den Ursachenzusammenhang zwischen einem Verfahrens- oder Formfehler oder einem Fehler der örtlichen Zuständigkeit und dem Ergebnis einer Entscheidung; sie ist gegeben, wenn bei fehlerfreiem Vorgehen ein anderes, für den Betroffenen günstigeres Ergebnis konkret möglich gewesen wäre.

Merksatz

Es zählt die konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses, nicht der sichere Nachweis einer anderen Entscheidung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Waffenbehörde entzieht Anna ihre Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe, ohne ihr vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dafür wäre ausreichend Zeit gewesen. Die Behörde stützt sich ausschließlich auf eine Verurteilung wegen Raubes, die tatsächlich eine andere Person mit demselben Namen betrifft. 2Anna hätte anhand ihres Ausweises zeigen können, dass das Geburtsdatum in der Strafregisterauskunft nicht ihres ist.

Trifft „Ergebniskausalität“ hier zu?

„Ergebniskausalität“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfahrens-, Form- oder örtlicher Zuständigkeitsfehler
    Die Behörde hat die vor dem belastenden Eingriff erforderliche Anhörung unterlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses ohne den Fehler
    Die Anhörung hätte die Personenverwechslung aufdecken und damit den einzigen Grund für den Entzug ausräumen können.
    erfüllt
BFall B

Die Waffenbehörde hatte dem 40-jährigen Ben eine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe erteilt. Erst danach wurde er wegen Raubes rechtskräftig zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt; die Verurteilung liegt ein Jahr zurück. 1Die Behörde entzieht ihm die Erlaubnis, ohne ihm vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Für eine vorherige Stellungnahme wäre ausreichend Zeit gewesen.

Trifft „Ergebniskausalität“ hier zu?

„Ergebniskausalität“ trifft nicht zu.Es fehlt: Konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses ohne den Fehler

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfahrens-, Form- oder örtlicher Zuständigkeitsfehler
    Die Behörde hat die vor dem belastenden Eingriff erforderliche Anhörung unterlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses ohne den Fehler
    Wegen der nachträglichen Verurteilung ist die Erlaubnis zwingend zu widerrufen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 45 Abs. 2 WaffG).
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird verlangt, dass die Behörde ohne den Fehler nachweislich eine andere Entscheidung getroffen hätte.

RichtigEine nach den Umständen des Einzelfalls konkrete Möglichkeit eines günstigeren Ergebnisses genügt.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus jedem Verfahrens- oder Formfehler wird automatisch ein Anspruch auf Aufhebung abgeleitet.

RichtigBei einem nicht nichtigen Verwaltungsakt trägt der Fehler allein keinen Aufhebungsanspruch, wenn sein Einfluss auf das Entscheidungsergebnis offensichtlich ausgeschlossen ist.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.