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Erhaltungspflicht

§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB · Zivilrecht

Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, während der Mietzeit die Eignung der Mietsache für den vertragsgemäßen Gebrauch durch erforderliche Instandhaltung und Mängelbeseitigung sicherzustellen. Maßgeblich ist der vertraglich geschuldete Zustand, nicht allein der tatsächliche Zustand bei Vertragsschluss.

Merksatz

Geschuldet ist die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit, nicht die bloße Bewahrung des anfänglichen Zustands.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara mietet eine Wohnung von Leon; 2der Vertrag läuft noch. 3Die mitvermietete Heizung fällt wegen altersbedingten Verschleißes aus, sodass die Wohnung im Winter nicht mehr beheizt werden kann. Eine Übernahme von Reparaturen durch Mara wurde nicht vereinbart. Mara verlangt von Leon, die Heizung reparieren zu lassen.

Trifft „Erhaltungspflicht“ hier zu?

„Erhaltungspflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermieter als Verpflichteter
    Leon ist als Vermieter der Adressat der Reparaturforderung.
    erfüllt
  2. 2
    Während der Mietzeit
    Der Heizungsausfall und das Reparaturverlangen fallen in die laufende Mietzeit.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderliche Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchszustands
    Die Reparatur ist erforderlich, damit die Wohnung wieder wie vereinbart zum Wohnen genutzt werden kann.
    erfüllt
BFall B

1Mara mietet eine Wohnung von Leon; 2der Vertrag läuft noch. Vereinbart ist eine Beheizung durch Heizkörper, die tatsächlich alle Räume ausreichend erwärmen. Eine Übernahme von Reparaturen durch Mara wurde nicht vereinbart. Mara verlangt von Leon, die Heizkörper durch eine Fußbodenheizung zu ersetzen.

Trifft „Erhaltungspflicht“ hier zu?

„Erhaltungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erforderliche Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchszustands

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vermieter als Verpflichteter
    Die Forderung richtet sich gegen Leon als Vermieter.
    erfüllt
  2. 2
    Während der Mietzeit
    Mara verlangt den Austausch während der laufenden Mietzeit.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderliche Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchszustands
    Die vereinbarte Beheizung funktioniert bereits, sodass der gewünschte Austausch keine erforderliche Erhaltungsmaßnahme ist.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer tatsächliche Zustand bei Vertragsschluss wird stets als alleiniger Maßstab behandelt.

RichtigEntscheidend ist der vertraglich geschuldete Zustand; dieser kann vom tatsächlichen Anfangszustand abweichen.

Verwechslung

FehlerAus der Erhaltungspflicht wird eine allgemeine Pflicht zur Modernisierung abgeleitet.

RichtigBloße Verbesserungen über den vertraglich geschuldeten Gebrauchszustand hinaus sind nicht Gegenstand der Erhaltungspflicht.

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