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Erhebliche Entstellung

§ 226 StGB · Strafrecht

Eine erhebliche Entstellung liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild des Opfers verändert wird und das ästhetische Gesamtbild dadurch in einem Ausmaß beeinträchtigt ist, das in seinem Gewicht den übrigen schweren Folgen des § 226 Abs. 1 StGB vergleichbar ist. Die Veränderung muss für einen unbestimmt langen Zeitraum fortbestehen.

Merksatz

Nicht jede bleibende Veränderung des Aussehens hat das Gewicht einer erheblichen Entstellung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Angreifer schüttet Maria heißes Öl ins Gesicht. Nach der Heilung ist ihr ganzes Gesicht von dicken Narben überzogen, die Nase und Lippen stark verziehen. Nach ärztlicher Einschätzung bleiben diese Veränderungen lebenslang bestehen und können durch Behandlungen nicht wesentlich gemildert werden.

Trifft „Erhebliche Entstellung“ hier zu?

„Erhebliche Entstellung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes
    Die Narben und Verziehungen verändern Marias Aussehen.
    erfüllt
  2. 2
    Gewicht vergleichbar mit den übrigen schweren Folgen
    Die großflächige Vernarbung mit starken Verziehungen prägt das gesamte Gesicht und erreicht das erforderliche Gewicht.
    erfüllt
  3. 3
    Fortbestand für unbestimmt lange Zeit
    Die Veränderungen bleiben nach der medizinischen Prognose dauerhaft bestehen.
    erfüllt
BFall B

Ein Angreifer ritzt Maria mit einem Messer die Wange. 1Zurück bleibt eine zwei Millimeter lange, flache und blasse Narbe, die erst aus nächster Nähe zu erkennen ist. 3Nach ärztlicher Einschätzung bleibt sie lebenslang bestehen.

Trifft „Erhebliche Entstellung“ hier zu?

„Erhebliche Entstellung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gewicht vergleichbar mit den übrigen schweren Folgen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes
    Auch die kleine Narbe verändert das äußere Erscheinungsbild.
    erfüllt
  2. 2
    Gewicht vergleichbar mit den übrigen schweren Folgen
    Die kaum erkennbare kleine Narbe beeinträchtigt das Gesamtbild nicht mit einem den übrigen schweren Folgen vergleichbaren Gewicht.
    fehlt
  3. 3
    Fortbestand für unbestimmt lange Zeit
    Die Narbe bleibt nach der medizinischen Prognose dauerhaft bestehen.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine starke, aber nur vorübergehende Veränderung des Aussehens wird als ausreichend behandelt.

RichtigZusätzlich zur erforderlichen Schwere muss die Veränderung für unbestimmt lange Zeit fortbestehen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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