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326 Definitionen

Abnahme

§ 640 BGB · Zivilrecht

Die Abnahme besteht grundsätzlich in der körperlichen Entgegennahme des Werkes, soweit dies nach seiner Beschaffenheit möglich ist, und der ausdrücklichen oder konkludenten Billigung durch den Besteller als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung. Die gesetzliche Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB macht Entgegennahme und Billigung entbehrlich.

Merksatz

Bei der tatsächlichen Abnahme kommt es auf die Billigung an, nicht auf die Entgegennahme allein.

Wann greift die gesetzliche Abnahmefiktion?Gezeigt ist die Abnahmefiktion, nicht die tatsächliche Abnahme. Die Frist muss angemessen sein; Verbraucher benötigen zusätzlich den Hinweis in Textform.
  1. Fertigstellung
    Arbeiten abgeschlossen
    Der Unternehmer hat die Arbeiten am Werk beendet.
  2. Fristsetzung
    Aufforderung mit Frist
    Er setzt eine ausreichend lange Frist; Verbraucher erhalten zugleich einen Hinweis auf die Folgen in Textform.
  3. Fristende
    Abnahme wird fingiert
    Fehlt bis zum Fristende eine Verweigerung mit Benennung eines Mangels, greift die Abnahmefiktion.
  1. Arbeiten abgeschlossen Der Unternehmer hat die Arbeiten am Werk beendet.
  2. Aufforderung mit Frist Er setzt eine ausreichend lange Frist; Verbraucher erhalten zugleich einen Hinweis auf die Folgen in Textform.
  3. Abnahme wird fingiert Fehlt bis zum Fristende eine Verweigerung mit Benennung eines Mangels, greift die Abnahmefiktion.
Angemessene Abnahmefrist

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Kundin lässt von einem Tischler einen Esstisch anfertigen. 1Sie nimmt den fertiggestellten Tisch in ihrer Wohnung entgegen. 2Nach der Prüfung sagt sie zum Tischler: „Der Tisch entspricht unserer Vereinbarung, ich bin zufrieden.“

Trifft „Abnahme“ hier zu?

„Abnahme“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperliche Entgegennahme, soweit möglich
    Die Kundin übernimmt den körperlich übergabefähigen Tisch.
    erfüllt
  2. 2
    Ausdrückliche oder konkludente Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß
    Die Kundin erkennt die Arbeit ausdrücklich als vertragsgemäß an.
    erfüllt
BFall B

Eine Kundin lässt von einem Tischler einen Esstisch anfertigen. 1Sie nimmt den fertiggestellten Tisch in ihrer Wohnung entgegen, erklärt aber ausdrücklich, ihn zunächst nur prüfen und noch nicht als vertragsgemäß anerkennen zu wollen. Eine Frist zur Bestätigung seiner Arbeit hat der Tischler nicht gesetzt.

Trifft „Abnahme“ hier zu?

„Abnahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ausdrückliche oder konkludente Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperliche Entgegennahme, soweit möglich
    Die Kundin übernimmt den körperlich übergabefähigen Tisch.
    erfüllt
  2. 2
    Ausdrückliche oder konkludente Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß
    Die Kundin erklärt keine Billigung; mangels Fristsetzung greift auch keine gesetzliche Abnahmefiktion.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie bloße Übernahme des Werkes wird bereits als tatsächliche Abnahme behandelt.

RichtigZur tatsächlichen Abnahme gehört zusätzlich die ausdrückliche oder konkludente Anerkennung als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Verbraucher wird die Abnahmefiktion allein wegen des ergebnislosen Fristablaufs angenommen.

RichtigGegenüber Verbrauchern ist zusätzlich ein Hinweis in Textform auf die Folgen des Schweigens oder einer Verweigerung ohne Mangelangabe erforderlich, der zusammen mit der Aufforderung erfolgt.

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