Definitionen
Abnahme
§ 640 BGB · ZivilrechtDie Abnahme besteht grundsätzlich in der körperlichen Entgegennahme des Werkes, soweit dies nach seiner Beschaffenheit möglich ist, und der ausdrücklichen oder konkludenten Billigung durch den Besteller als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung. Die gesetzliche Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB macht Entgegennahme und Billigung entbehrlich.
Bei der tatsächlichen Abnahme kommt es auf die Billigung an, nicht auf die Entgegennahme allein.
- FertigstellungArbeiten abgeschlossenDer Unternehmer hat die Arbeiten am Werk beendet.
- FristsetzungAufforderung mit FristEr setzt eine ausreichend lange Frist; Verbraucher erhalten zugleich einen Hinweis auf die Folgen in Textform.
- FristendeAbnahme wird fingiertFehlt bis zum Fristende eine Verweigerung mit Benennung eines Mangels, greift die Abnahmefiktion.
- Arbeiten abgeschlossen Der Unternehmer hat die Arbeiten am Werk beendet.
- Aufforderung mit Frist Er setzt eine ausreichend lange Frist; Verbraucher erhalten zugleich einen Hinweis auf die Folgen in Textform.
- Abnahme wird fingiert Fehlt bis zum Fristende eine Verweigerung mit Benennung eines Mangels, greift die Abnahmefiktion.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Kundin lässt von einem Tischler einen Esstisch anfertigen. 1Sie nimmt den fertiggestellten Tisch in ihrer Wohnung entgegen. 2Nach der Prüfung sagt sie zum Tischler: „Der Tisch entspricht unserer Vereinbarung, ich bin zufrieden.“
Trifft „Abnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperliche Entgegennahme, soweit möglichDie Kundin übernimmt den körperlich übergabefähigen Tisch.
- 2erfülltAusdrückliche oder konkludente Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäßDie Kundin erkennt die Arbeit ausdrücklich als vertragsgemäß an.
Eine Kundin lässt von einem Tischler einen Esstisch anfertigen. 1Sie nimmt den fertiggestellten Tisch in ihrer Wohnung entgegen, erklärt aber ausdrücklich, ihn zunächst nur prüfen und noch nicht als vertragsgemäß anerkennen zu wollen. Eine Frist zur Bestätigung seiner Arbeit hat der Tischler nicht gesetzt.
Trifft „Abnahme“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperliche Entgegennahme, soweit möglichDie Kundin übernimmt den körperlich übergabefähigen Tisch.
- 2fehltAusdrückliche oder konkludente Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäßDie Kundin erklärt keine Billigung; mangels Fristsetzung greift auch keine gesetzliche Abnahmefiktion.
Typische Fehler
FehlerDie bloße Übernahme des Werkes wird bereits als tatsächliche Abnahme behandelt.
RichtigZur tatsächlichen Abnahme gehört zusätzlich die ausdrückliche oder konkludente Anerkennung als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung.
FehlerBei einem Verbraucher wird die Abnahmefiktion allein wegen des ergebnislosen Fristablaufs angenommen.
RichtigGegenüber Verbrauchern ist zusätzlich ein Hinweis in Textform auf die Folgen des Schweigens oder einer Verweigerung ohne Mangelangabe erforderlich, der zusammen mit der Aufforderung erfolgt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata