Definitionen
Absatzhelfen
§ 259 StGB · StrafrechtAbsatzhelfen ist das vorsätzliche, unselbständige Unterstützen des Vortäters bei der wirtschaftlichen Verwertung einer unmittelbar durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangten Sache im Einvernehmen mit dem Vortäter. Die Vollendung setzt nach der Rechtsprechung einen Absatzerfolg voraus.
Auch unselbständige Verkaufshilfe kann als täterschaftliche Hehlerei strafbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul hat eine Kamera gestohlen und bestimmt für deren Verkauf den Preis und die Käuferin. Mia weiß vom Diebstahl und vereinbart mit Paul, für eine Belohnung nach seinen genauen Vorgaben den Übergabetermin mit der Käuferin abzusprechen und die Kamera zu übergeben. Sie vereinbart den Termin und bringt die Kamera zum Treffpunkt. Die Käuferin bezahlt den festgelegten Preis an Mia und nimmt die Kamera mit.
Trifft „Absatzhelfen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliches HandelnMia kennt die Herkunft der Kamera und unterstützt den Verkauf bewusst.
- 2erfülltUnselbständige Unterstützung des VortätersPaul bestimmt den Verkauf, während Mia seine Vorgaben ausführt.
- 3erfülltSache unmittelbar aus einer VermögensvortatVerkauft wird dieselbe Kamera, die Paul durch den Diebstahl erlangt hat.
- 4erfülltEinvernehmen mit dem VortäterPaul und Mia haben die Unterstützung miteinander abgesprochen.
- 5erfülltAbsatzerfolg zur VollendungDie Kamera wird gegen Bezahlung an eine dritte Person weitergegeben.
Paul hat eine Kamera gestohlen und bestimmt für deren Verkauf den Preis und die Käuferin. Mia weiß vom Diebstahl und vereinbart mit Paul, für eine Belohnung nach seinen genauen Vorgaben den Übergabetermin mit der Käuferin abzusprechen und die Kamera zu übergeben. Sie vereinbart den Termin und bringt die Kamera zum Treffpunkt. Die Käuferin sagt am Treffpunkt ab, und Mia bringt die Kamera unverkauft zu Paul zurück.
Trifft „Absatzhelfen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorsätzliches HandelnMia kennt die Herkunft der Kamera und unterstützt den geplanten Verkauf bewusst.
- 2erfülltUnselbständige Unterstützung des VortätersMia führt den von Paul bestimmten Verkauf nach dessen Vorgaben aus.
- 3erfülltSache unmittelbar aus einer VermögensvortatDie zum Verkauf bestimmte Kamera stammt unmittelbar aus Pauls Diebstahl.
- 4erfülltEinvernehmen mit dem VortäterDie Unterstützung erfolgt aufgrund einer gemeinsamen Absprache.
- 5fehltAbsatzerfolg zur VollendungMangels Verkaufs ist die Absatzhilfe nicht vollendet; ein strafbarer Versuch bleibt möglich.
Typische Fehler
FehlerEine selbständige Verwertung für den Vortäter wird als Absatzhelfen eingeordnet.
RichtigSelbständige Verwertung ist Absetzen; Absatzhelfen erfasst die unselbständige Unterstützung des Vortäters.
FehlerAuch eine mit dem Verkaufserlös gekaufte Ersatzsache wird allein wegen der ursprünglichen Vortat als taugliches Tatobjekt behandelt.
RichtigDie verwertete Sache muss unmittelbar aus der maßgeblichen Vermögensvortat stammen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema