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A
326 Definitionen

Absatzhelfen

§ 259 StGB · Strafrecht

Absatzhelfen ist das vorsätzliche, unselbständige Unterstützen des Vortäters bei der wirtschaftlichen Verwertung einer unmittelbar durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangten Sache im Einvernehmen mit dem Vortäter. Die Vollendung setzt nach der Rechtsprechung einen Absatzerfolg voraus.

Merksatz

Auch unselbständige Verkaufshilfe kann als täterschaftliche Hehlerei strafbar sein.

Absatzhelfen oder Absetzen?Die Selbständigkeit beim Absatz trennt die beiden Formen. Ein Absatzerfolg ist nach der Rechtsprechung bei beiden zur Vollendung nötig.
Absatzhelfen
Absetzen
Rolle beim Verkauf
Unselbständige Unterstützung des Vortäters
Selbständige Verwertung für den Vortäter
Vollendung
Absatzerfolg erforderlich
Absatzerfolg erforderlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul hat eine Kamera gestohlen und bestimmt für deren Verkauf den Preis und die Käuferin. Mia weiß vom Diebstahl und vereinbart mit Paul, für eine Belohnung nach seinen genauen Vorgaben den Übergabetermin mit der Käuferin abzusprechen und die Kamera zu übergeben. Sie vereinbart den Termin und bringt die Kamera zum Treffpunkt. Die Käuferin bezahlt den festgelegten Preis an Mia und nimmt die Kamera mit.

Trifft „Absatzhelfen“ hier zu?

„Absatzhelfen“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliches Handeln
    Mia kennt die Herkunft der Kamera und unterstützt den Verkauf bewusst.
    erfüllt
  2. 2
    Unselbständige Unterstützung des Vortäters
    Paul bestimmt den Verkauf, während Mia seine Vorgaben ausführt.
    erfüllt
  3. 3
    Sache unmittelbar aus einer Vermögensvortat
    Verkauft wird dieselbe Kamera, die Paul durch den Diebstahl erlangt hat.
    erfüllt
  4. 4
    Einvernehmen mit dem Vortäter
    Paul und Mia haben die Unterstützung miteinander abgesprochen.
    erfüllt
  5. 5
    Absatzerfolg zur Vollendung
    Die Kamera wird gegen Bezahlung an eine dritte Person weitergegeben.
    erfüllt
BFall B

Paul hat eine Kamera gestohlen und bestimmt für deren Verkauf den Preis und die Käuferin. Mia weiß vom Diebstahl und vereinbart mit Paul, für eine Belohnung nach seinen genauen Vorgaben den Übergabetermin mit der Käuferin abzusprechen und die Kamera zu übergeben. Sie vereinbart den Termin und bringt die Kamera zum Treffpunkt. Die Käuferin sagt am Treffpunkt ab, und Mia bringt die Kamera unverkauft zu Paul zurück.

Trifft „Absatzhelfen“ hier zu?

„Absatzhelfen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absatzerfolg zur Vollendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorsätzliches Handeln
    Mia kennt die Herkunft der Kamera und unterstützt den geplanten Verkauf bewusst.
    erfüllt
  2. 2
    Unselbständige Unterstützung des Vortäters
    Mia führt den von Paul bestimmten Verkauf nach dessen Vorgaben aus.
    erfüllt
  3. 3
    Sache unmittelbar aus einer Vermögensvortat
    Die zum Verkauf bestimmte Kamera stammt unmittelbar aus Pauls Diebstahl.
    erfüllt
  4. 4
    Einvernehmen mit dem Vortäter
    Die Unterstützung erfolgt aufgrund einer gemeinsamen Absprache.
    erfüllt
  5. 5
    Absatzerfolg zur Vollendung
    Mangels Verkaufs ist die Absatzhilfe nicht vollendet; ein strafbarer Versuch bleibt möglich.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine selbständige Verwertung für den Vortäter wird als Absatzhelfen eingeordnet.

RichtigSelbständige Verwertung ist Absetzen; Absatzhelfen erfasst die unselbständige Unterstützung des Vortäters.

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch eine mit dem Verkaufserlös gekaufte Ersatzsache wird allein wegen der ursprünglichen Vortat als taugliches Tatobjekt behandelt.

RichtigDie verwertete Sache muss unmittelbar aus der maßgeblichen Vermögensvortat stammen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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