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326 Definitionen

Abmahnung

§ 314 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Die Abmahnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung, mit der ein Vertragsteil eine konkrete Pflichtverletzung des anderen beanstandet und ihn nachdrücklich auffordert, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten. Im Arbeitsrecht muss sie zusätzlich deutlich machen, dass im Wiederholungsfall Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind.

Merksatz

Die Abmahnung gibt dem Vertragspartner grundsätzlich Gelegenheit zur Verhaltensänderung, bevor wegen der Pflichtverletzung gekündigt wird.

Wo steht die Abmahnung bei der Kündigung?Gezeigt werden die materiellen Voraussetzungen des § 314 BGB. Die markierte Stufe betrifft Vertragspflichtverletzungen und kann ausnahmsweise entfallen.
  1. 1
    Dauerschuldverhältnis
    Zwischen den Vertragsteilen muss ein Dauerschuldverhältnis bestehen.
  2. 2
    Wichtiger Grund
    Die Fortsetzung bis zur regulären Beendigung muss nach Abwägung aller Umstände und Interessen unzumutbar sein.
  3. 3
    Erfolglose Abmahnung oder Abhilfefrist
    Bei Vertragspflichtverletzungen ist grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung oder eine erfolglose Abhilfefrist nötig.
  4. 4
    Rechtzeitige Kündigung
    Nach Kenntnis des Kündigungsgrundes muss innerhalb einer angemessenen Frist gekündigt werden.
  1. 1
    Dauerschuldverhältnis Zwischen den Vertragsteilen muss ein Dauerschuldverhältnis bestehen.
  2. 2
    Wichtiger Grund Die Fortsetzung bis zur regulären Beendigung muss nach Abwägung aller Umstände und Interessen unzumutbar sein.
  3. 3
    Erfolglose Abmahnung oder Abhilfefrist Bei Vertragspflichtverletzungen ist grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung oder eine erfolglose Abhilfefrist nötig.
  4. 4
    Rechtzeitige Kündigung Nach Kenntnis des Kündigungsgrundes muss innerhalb einer angemessenen Frist gekündigt werden.
Abmahnung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Reinigungsunternehmen muss die Büroräume seiner Auftraggeberin nach dem Vertrag an jedem Werktag abends reinigen. Am Montag bleibt die Reinigung aus. 1Die Auftraggeberin schickt dem Unternehmen eine E-Mail, die dort gelesen wird. In der Nachricht 2beschwert sie sich ausdrücklich über die ausgebliebene Reinigung am Montag und 3verlangt nachdrücklich, dass das Unternehmen ab sofort wieder jeden Werktag abends reinigt.

Trifft „Abmahnung“ hier zu?

„Abmahnung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Erklärung
    Die Erklärung der Auftraggeberin ist dem Unternehmen zugegangen und bedarf keiner Zustimmung.
    erfüllt
  2. 2
    Beanstandung einer konkreten Vertragspflichtverletzung
    Die Auftraggeberin bezeichnet den konkreten versäumten Reinigungstermin.
    erfüllt
  3. 3
    Nachdrückliche Aufforderung zu künftig vertragsgemäßem Verhalten
    Sie fordert eindeutig die künftige Erfüllung der vereinbarten Reinigungspflicht.
    erfüllt
BFall B

Ein Reinigungsunternehmen muss die Büroräume seiner Auftraggeberin nach dem Vertrag an jedem Werktag abends reinigen. Am Montag bleibt die Reinigung aus. 1Die Auftraggeberin schickt dem Unternehmen eine E-Mail, die dort gelesen wird. In der Nachricht 2beschwert sie sich ausdrücklich über die ausgebliebene Reinigung am Montag und stellt klar, dass sie damit keine Änderung des künftigen Verhaltens verlangt.

Trifft „Abmahnung“ hier zu?

„Abmahnung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachdrückliche Aufforderung zu künftig vertragsgemäßem Verhalten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einseitige, empfangsbedürftige Erklärung
    Die Erklärung der Auftraggeberin ist dem Unternehmen zugegangen und bedarf keiner Zustimmung.
    erfüllt
  2. 2
    Beanstandung einer konkreten Vertragspflichtverletzung
    Die Auftraggeberin bezeichnet den konkreten versäumten Reinigungstermin.
    erfüllt
  3. 3
    Nachdrückliche Aufforderung zu künftig vertragsgemäßem Verhalten
    Sie beschränkt sich ausdrücklich auf die Beanstandung, ohne eine Verhaltensänderung zu verlangen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine bloße Beschwerde über vergangenes Verhalten wird ohne Aufforderung zur Verhaltensänderung als Abmahnung eingeordnet.

RichtigDie Erklärung muss auch nachdrücklich dazu auffordern, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten.

Rechtsfolge falsch

FehlerSchon das Aussprechen einer erforderlichen Abmahnung wird als ausreichende Grundlage für die sofortige Kündigung angesehen.

RichtigIst die Abmahnung erforderlich, setzt die Kündigung voraus, dass sie erfolglos geblieben ist.

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