Definitionen
Ablaufhemmung
§ 445b II BGB · ZivilrechtDie Ablaufhemmung nach § 445b Abs. 2 BGB bewirkt, dass die Verjährungsfrist der Ansprüche des Verkäufers gegen seinen Lieferanten aus § 437 und § 445a Abs. 1 BGB wegen eines Mangels einer verkauften neu hergestellten Sache nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt endet, in dem der Verkäufer die Ansprüche des Käufers erfüllt hat; sie verhindert damit, dass die Verjährung des Regressanspruchs bereits abläuft, bevor der Verkäufer überhaupt weiß, ob er in Anspruch genommen wird.
Die Zweimonatsgrenze ist ein Mindestschutz, kein neuer fester Verjährungstermin.
- ErfüllungKäuferansprüche erfülltMit der Erfüllung durch den Verkäufer beginnt der Zweimonatszeitraum.
- Zwei Monate späterFrühester VerjährungseintrittDie erfassten Ansprüche können frühestens jetzt verjähren; eine später endende reguläre Frist bleibt bestehen.
- Käuferansprüche erfüllt Mit der Erfüllung durch den Verkäufer beginnt der Zweimonatszeitraum.
- Frühester Verjährungseintritt Die erfassten Ansprüche können frühestens jetzt verjähren; eine später endende reguläre Frist bleibt bestehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Händler kauft bei einem Großhändler eine neu hergestellte Kaffeemaschine, die nach ihrer Vereinbarung vollständig funktionieren soll, und verkauft sie an ein Büro weiter; ihr Mahlwerk ist bei beiden Übergaben defekt. Unmittelbar nach den Lieferungen fordert der Händler den Großhändler zur Reparatur des Mahlwerks auf, doch dieser lehnt sie endgültig ab, obwohl er sie problemlos leisten könnte. Auf Verlangen des Büros lässt der Händler das Mahlwerk durch eine Werkstatt reparieren und bezahlt die Rechnung. Sechs Wochen nach dieser Reparatur verlangt der Händler vom Großhändler Ersatz der Reparaturkosten.
Trifft „Ablaufhemmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfasster Anspruch des Verkäufers gegen seinen LieferantenDer Händler hat gegen seinen Lieferanten einen Aufwendungsersatzanspruch aus § 445a Abs. 1 BGB.
- 2erfülltMangel einer verkauften neu hergestellten SacheDie weiterverkaufte Maschine ist neu hergestellt und weist bereits bei beiden Übergaben einen Funktionsmangel auf.
- 3erfülltKäuferansprüche unerfüllt oder Zweimonatszeitraum noch offenSeit der Erfüllung des Reparaturanspruchs sind erst sechs Wochen und damit noch keine zwei Monate vergangen.
Ein Händler kauft bei einem Großhändler eine gebrauchte Kaffeemaschine, die nach ihrer Vereinbarung vollständig funktionieren soll, und verkauft sie an ein Büro weiter; ihr Mahlwerk ist bei beiden Übergaben defekt. Unmittelbar nach den Lieferungen fordert der Händler den Großhändler zur Reparatur des Mahlwerks auf, doch dieser lehnt sie endgültig ab, obwohl er sie problemlos leisten könnte. Auf Verlangen des Büros lässt der Händler das Mahlwerk durch eine Werkstatt reparieren und bezahlt die Rechnung. Sechs Wochen nach dieser Reparatur verlangt der Händler vom Großhändler Ersatz der Reparaturkosten.
Trifft „Ablaufhemmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErfasster Anspruch des Verkäufers gegen seinen LieferantenWegen der endgültigen Reparaturverweigerung kann der Händler die Reparaturkosten als Schadensersatz statt der Leistung nach § 437 Nr. 3 BGB verlangen.
- 2fehltMangel einer verkauften neu hergestellten SacheDie Maschine ist zwar mangelhaft, wurde aber als gebrauchte und nicht als neu hergestellte Sache verkauft.
- 3erfülltKäuferansprüche unerfüllt oder Zweimonatszeitraum noch offenAuch hier sind seit der Erfüllung des Reparaturanspruchs erst sechs Wochen vergangen.
Typische Fehler
FehlerDie Ablaufhemmung wird auch beim Rückgriff wegen einer gebraucht verkauften Sache angewendet.
Richtig§ 445b Abs. 2 BGB setzt voraus, dass die verkaufte Sache neu hergestellt war.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata