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Werkvertrag

§ 631 BGB · Zivilrecht

Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei Gegenstand des Werkvertrags sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein kann.

Merksatz

Entscheidend ist der geschuldete Erfolg, nicht bloß die Tätigkeit auf dem Weg dorthin.

Werkvertrag oder Dienstvertrag?Die Art der Tätigkeit allein entscheidet nicht: Maßgeblich ist, ob ein bestimmter Erfolg oder nur die Tätigkeit geschuldet wird.
Werkvertrag
Dienstvertrag
Geschuldete Leistung
Ein vereinbarter Erfolg.
Eine vereinbarte Tätigkeit, ohne einen bestimmten Erfolg zu schulden.
Typischer Fall
Eine defekte Bremse wieder funktionsfähig machen.
Nachhilfe geben, ohne einen bestimmten Prüfungserfolg zu versprechen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna vereinbart mit einer Fahrradwerkstatt, dass diese die defekte Bremse an ihrem Fahrrad wieder funktionsfähig macht und Anna dafür 80 Euro bezahlt.

Trifft „Werkvertrag“ hier zu?

„Werkvertrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Die Reparatur und die Zahlung werden als Gegenleistungen vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg
    Die Werkstatt schuldet eine funktionierende Bremse, nicht nur Reparaturversuche.
    erfüllt
  3. 3
    Besteller schuldet eine Vergütung
    Anna verpflichtet sich zur Zahlung von 80 Euro für die Reparatur.
    erfüllt
BFall B

Ben und eine Nachhilfelehrerin vereinbaren, dass sie ihm vier Stunden Mathematikunterricht gibt und er dafür 100 Euro zahlt. Sie verspricht nur den Unterricht, keine bestimmte Note und kein Bestehen einer Prüfung.

Trifft „Werkvertrag“ hier zu?

„Werkvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenseitiger Vertrag
    Der Unterricht und die Zahlung werden als Gegenleistungen vereinbart.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg
    Die Lehrerin schuldet Unterricht, aber keinen bestimmten Lernerfolg.
    fehlt
  3. 3
    Besteller schuldet eine Vergütung
    Ben verpflichtet sich zur Zahlung von 100 Euro für den Unterricht.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Vertrag über eine Dienstleistung wird allein deshalb als Dienstvertrag eingeordnet.

RichtigAuch eine Dienstleistung kann Gegenstand eines Werkvertrags sein, wenn ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.

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