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Werkbegriff

§ 631 II BGB · Zivilrecht

Gegenstand des Werkvertrags ist gemäß § 631 II BGB die Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg; entscheidend ist, dass der Unternehmer einen bestimmten Erfolg schuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit als solche.

Merksatz

Auch ein unkörperliches Ergebnis kann ein Werk sein, wenn gerade dieser Erfolg geschuldet ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara beauftragt einen Übersetzer, 1einen englischen Brief vollständig ins Deutsche zu übertragen. 2Beide vereinbaren, dass er ihr für 80 Euro eine vollständige und inhaltlich richtige deutsche Übersetzung liefert.

Trifft „Werkbegriff“ hier zu?

„Werkbegriff“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch Arbeit oder Dienstleistung erreichbarer Erfolg
    Die deutsche Übersetzung ist ein durch geistige Arbeit herstellbares Ergebnis.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmter Erfolg statt bloßer Tätigkeit geschuldet
    Der Übersetzer muss die vereinbarte Übersetzung liefern und nicht nur an ihr arbeiten.
    erfüllt
BFall B

1Mara nimmt Einzelunterricht, um einfache englische Briefe selbst ins Deutsche übertragen zu können. Der Lehrer soll ihr dafür zehn Stunden lang Grammatik und Wortschatz erklären und mit ihr üben. Beide vereinbaren, dass er sorgfältig unterrichtet, aber nicht dafür einsteht, dass sie anschließend Briefe selbst übersetzen kann.

Trifft „Werkbegriff“ hier zu?

„Werkbegriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmter Erfolg statt bloßer Tätigkeit geschuldet

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch Arbeit oder Dienstleistung erreichbarer Erfolg
    Die angestrebte Übersetzungsfähigkeit ist ein durch Unterricht erreichbarer Lernerfolg.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmter Erfolg statt bloßer Tätigkeit geschuldet
    Der Lehrer schuldet sorgfältigen Unterricht, nicht das Erreichen der gewünschten Übersetzungsfähigkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Abrechnung nach Stunden wird automatisch als Kennzeichen eines Dienstvertrags behandelt.

RichtigAuch beim Werkvertrag kann nach Stunden abgerechnet werden; entscheidend ist, ob ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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