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Weiterfresserschaden

§ 823 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Ein Weiterfresserschaden liegt vor, wenn ein mangelhafter Teil einer Sache über den ursprünglich mangelbehafteten Bereich hinaus weitere Teile der Sache beschädigt oder zerstört und der spätere Schaden mit dem ursprünglichen Mangelunwert nicht stoffgleich ist. An der Stoffgleichheit fehlt es nach der Rechtsprechung insbesondere, wenn der ursprüngliche Mangel auf einen funktionell abgrenzbaren Teil beschränkt und technisch sowie wirtschaftlich sinnvoll behebbar war. Dann kommt eine deliktisch ersatzfähige Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB in Betracht; der ursprüngliche Mangelunwert selbst wird von dieser Vorschrift nicht erfasst.

Merksatz

Entscheidend ist nicht die bloße Schadensausbreitung, sondern die fehlende Stoffgleichheit mit dem ursprünglichen Mangelunwert.

Weiterfresserschaden oder Mangelschaden?Die Beschädigung weiterer Teile genügt nicht: Entscheidend ist, ob der spätere Schaden mit dem ursprünglichen Mangelunwert stoffgleich ist.
Weiterfresserschaden
Mangelschaden
Stoffgleichheit
Der spätere Schaden ist nicht mit dem ursprünglichen Mangelunwert stoffgleich.
Der Schaden deckt sich mit dem ursprünglichen Mangelunwert.
Deliktischer Schutz
Eine Eigentumsverletzung kommt in Betracht.
Der bloße Mangelunwert wird nicht durch § 823 Abs. 1 BGB geschützt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei der Herstellerin einen neuen Backofen für 2.000 Euro, bezahlt ihn und nimmt ihn mit. 1Bereits beim Kauf ist allein der einzeln austauschbare Temperaturschalter defekt, weil die Herstellerin ihn aus Unachtsamkeit falsch montiert hat. 3Ein Austausch des Schalters hätte 20 Euro gekostet. 2Beim ersten Backen versagt der Schalter, sodass der Ofen überhitzt und die zuvor intakten Heizstäbe und Innenwände zerstört werden.

Trifft „Weiterfresserschaden“ hier zu?

„Weiterfresserschaden“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ursprünglich mangelhafter Teil einer Sache
    Der Fehler betrifft von Anfang an einen einzelnen Bestandteil des Ofens.
    erfüllt
  2. 2
    Beschädigung oder Zerstörung weiterer Teile
    Der defekte Schalter verursacht Schäden an zuvor unbeschädigten Teilen des Ofens.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Stoffgleichheit mit dem ursprünglichen Mangelunwert
    Der ursprüngliche Fehler war durch einen günstigen Austausch behebbar und ist vom späteren Schaden am übrigen Ofen abgrenzbar.
    erfüllt
BFall B

Lea kauft bei der Herstellerin ein neues, vollständig vergossenes Heizmodul für 200 Euro, bezahlt es und nimmt es mit. 1Schon beim Kauf ist allein der Heizleiter im Inneren defekt, während Gehäuse und Anschlüsse unbeschädigt sind. Der Heizleiter lässt sich weder reparieren noch austauschen, und wegen dieses Fehlers hat das ganze Modul von Anfang an keinerlei Nutzungs- oder Verkaufswert. 2Beim ersten Einschalten verursacht der Heizleiter einen Kurzschluss, durch den das bisher intakte Gehäuse verbrennt.

Trifft „Weiterfresserschaden“ hier zu?

„Weiterfresserschaden“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Stoffgleichheit mit dem ursprünglichen Mangelunwert

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ursprünglich mangelhafter Teil einer Sache
    Der ursprüngliche Fehler liegt im Heizleiter als Bestandteil des Moduls.
    erfüllt
  2. 2
    Beschädigung oder Zerstörung weiterer Teile
    Der defekte Heizleiter beschädigt das zuvor unversehrte Gehäuse.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Stoffgleichheit mit dem ursprünglichen Mangelunwert
    Das gesamte Modul war wegen des unbehebbaren Ausgangsfehlers bereits wertlos, sodass der spätere Schaden wirtschaftlich nicht über den ursprünglichen Mangelunwert hinausgeht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Kosten zur Beseitigung des ursprünglichen Mangels werden ebenfalls als deliktischer Eigentumsschaden angesetzt.

RichtigDer ursprüngliche Mangelunwert ist vom Schaden an weiteren Teilen zu trennen und wird nicht nach § 823 Abs. 1 BGB ersetzt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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