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Wechselwirkungslehre

Art. 5 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Die Wechselwirkungslehre beschreibt das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen einem Grundrecht und dem zu seiner Einschränkung ermächtigenden einfachen Gesetz: Das Grundrecht wirkt auf die Auslegung und Anwendung des einschränkenden Gesetzes zurück, sodass dieses seinerseits im Lichte der grundrechtlichen Wertentscheidung interpretiert werden muss und seine begrenzende Wirkung dadurch selbst wieder eingeschränkt wird.

Merksatz

Das einschränkende Gesetz begrenzt das Grundrecht, wird aber seinerseits durch dessen Bedeutung begrenzt.

Wo ist die Wechselwirkungslehre zu prüfen?Die Wechselwirkungslehre wirkt innerhalb der Schranken-Schranken auf die Auslegung und Anwendung des beschränkenden Gesetzes.
  1. 1
    Schranke
    Zunächst ist zu klären, welches einfache Gesetz die Einschränkung erlaubt.
  2. 2
    Schranken-Schranken
    Das Gesetz ist seinerseits grundrechtsorientiert auszulegen und anzuwenden.
  1. 1
    Schranke Zunächst ist zu klären, welches einfache Gesetz die Einschränkung erlaubt.
  2. 2
    Schranken-Schranken Das Gesetz ist seinerseits grundrechtsorientiert auszulegen und anzuwenden.
Wechselwirkungslehre

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Bürgerin bezeichnet den öffentlich vorgestellten Sparplan des Bürgermeisters in einem Leserbrief als „sozial blind“. Der Bürgermeister verlangt vor Gericht, dass sie diese Aussage künftig unterlässt. 1Das Gericht prüft die zivilrechtlichen Regeln zum Schutz des persönlichen Ansehens und 2berücksichtigt dabei die Bedeutung freier politischer Kritik. Es legt diese Regeln deshalb so aus, dass sie die sachbezogene Bewertung des Sparplans nicht verbieten.

Trifft „Wechselwirkungslehre“ hier zu?

„Wechselwirkungslehre“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einfachgesetzliche Grundrechtsschranke
    Die zivilrechtlichen Schutzregeln kommen als gesetzliche Grenze der Meinungsfreiheit in Betracht.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechtsorientierte Auslegung und Anwendung
    Die Bedeutung der Meinungsfreiheit begrenzt die Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Schutzregeln.
    erfüllt
BFall B

Eine Bürgerin bezeichnet den öffentlich vorgestellten Sparplan des Bürgermeisters in einem Leserbrief als „sozial blind“. Der Bürgermeister verlangt vor Gericht, dass sie diese Aussage künftig unterlässt. 1Das Gericht prüft die zivilrechtlichen Regeln zum Schutz des persönlichen Ansehens. Bei deren Anwendung erklärt es ausdrücklich, die Meinungsfreiheit der Bürgerin sei unerheblich und jede Minderung des Ansehens reiche für ein Verbot.

Trifft „Wechselwirkungslehre“ hier zu?

„Wechselwirkungslehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundrechtsorientierte Auslegung und Anwendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einfachgesetzliche Grundrechtsschranke
    Die zivilrechtlichen Schutzregeln kommen als gesetzliche Grenze der Meinungsfreiheit in Betracht.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechtsorientierte Auslegung und Anwendung
    Das Gericht schließt eine Rückwirkung der Meinungsfreiheit auf die Anwendung der Schutzregeln ausdrücklich aus.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerEine nach einfachem Recht verbotene Meinungsäußerung wird bereits aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit ausgeschlossen.

RichtigDas einfachgesetzliche Verbot betrifft die Rechtfertigung des Eingriffs; bei seiner Auslegung und Anwendung ist die Meinungsfreiheit zu berücksichtigen.

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