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Wegfall der Zinspflicht

§ 301 BGB · Zivilrecht

Befindet sich der Gläubiger im Annahmeverzug, so ist der Schuldner nicht verpflichtet, für die Zeit des Verzugs Zinsen auf eine Geldschuld zu entrichten; eine bereits bestehende Zinspflicht entfällt für die Dauer des Annahmeverzugs.

Merksatz

Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Zinsen verlangt werden, nicht wann sie verlangt werden.

Wann entfällt die Zinspflicht?Die Befreiung betrifft nur den Zeitraum des Annahmeverzugs. Bereits zuvor angefallene Zinsen bleiben geschuldet.
  1. Vorher
    Zinspflicht besteht
    Für die Geldschuld besteht bereits eine Zinspflicht.
  2. Beginn
    Annahmeverzug beginnt
    Ab jetzt fallen für die Dauer des Annahmeverzugs keine Zinsen an.
  3. Ende
    Annahmeverzug endet
    Soweit sonst Zinsen geschuldet sind, sind sie ab jetzt wieder zu zahlen.
  1. Zinspflicht besteht Für die Geldschuld besteht bereits eine Zinspflicht.
  2. Annahmeverzug beginnt Ab jetzt fallen für die Dauer des Annahmeverzugs keine Zinsen an.
  3. Annahmeverzug endet Soweit sonst Zinsen geschuldet sind, sind sie ab jetzt wieder zu zahlen.
Keine Zinsen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Paul hat Lea für ein Jahr 1.000 Euro geliehen; 2vereinbart sind fünf Prozent Zinsen pro Jahr bis zur Rückzahlung und die Rückzahlung in bar. 3Am vereinbarten Rückzahlungstag legt Lea Paul am vereinbarten Zahlungsort die 1.000 Euro samt allen bis dahin angefallenen Zinsen zur Annahme vor. Paul weigert sich, das Geld anzunehmen, weil er gerade keine Lust dazu hat. Zehn Tage später verlangt er 4Zinsen für die zehn Tage seit dem Angebot; Lea hält das Geld weiterhin zur sofortigen Zahlung bereit, Paul lehnt die Annahme weiterhin ab.

Trifft „Wegfall der Zinspflicht“ hier zu?

„Wegfall der Zinspflicht“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geldschuld
    Lea schuldet Paul die Rückzahlung eines Geldbetrags.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehende Zinspflicht
    Die Vereinbarung begründet eine Zinspflicht bis zur Rückzahlung.
    erfüllt
  3. 3
    Annahmeverzug des Gläubigers
    Paul nimmt die fällige und vollständig wie vereinbart angebotene Zahlung nicht an.
    erfüllt
  4. 4
    Zinsen für den Verzugszeitraum
    Die verlangten Zinsen betreffen ausschließlich die Zeit des fortdauernden Annahmeverzugs.
    erfüllt
BFall B

1Paul hat Lea für ein Jahr 1.000 Euro geliehen; 2vereinbart sind fünf Prozent Zinsen pro Jahr bis zur Rückzahlung und die Rückzahlung in bar. 3Am vereinbarten Rückzahlungstag legt Lea Paul am vereinbarten Zahlungsort die 1.000 Euro samt allen bis dahin angefallenen Zinsen zur Annahme vor. Paul weigert sich, das Geld anzunehmen, weil er gerade keine Lust dazu hat. Zehn Tage später verlangt er die Zinsen für den Monat vor dem Angebot; Lea hält das Geld weiterhin zur sofortigen Zahlung bereit, Paul lehnt die Annahme weiterhin ab.

Trifft „Wegfall der Zinspflicht“ hier zu?

„Wegfall der Zinspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zinsen für den Verzugszeitraum

An der Definition geprüft

  1. 1
    Geldschuld
    Lea schuldet Paul die Rückzahlung eines Geldbetrags.
    erfüllt
  2. 2
    Bestehende Zinspflicht
    Die Vereinbarung begründet eine Zinspflicht bis zur Rückzahlung.
    erfüllt
  3. 3
    Annahmeverzug des Gläubigers
    Paul nimmt die fällige und vollständig wie vereinbart angebotene Zahlung nicht an.
    erfüllt
  4. 4
    Zinsen für den Verzugszeitraum
    Die verlangten Zinsen betreffen den Monat vor Beginn des Annahmeverzugs und bleiben deshalb geschuldet.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Befreiung wird auf Verzugszinsen beschränkt.

RichtigAuch vertraglich vereinbarte Zinsen einer Geldschuld werden für den Zeitraum des Annahmeverzugs nicht geschuldet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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