Definitionen
Wegfall der Zinspflicht
§ 301 BGB · ZivilrechtBefindet sich der Gläubiger im Annahmeverzug, so ist der Schuldner nicht verpflichtet, für die Zeit des Verzugs Zinsen auf eine Geldschuld zu entrichten; eine bereits bestehende Zinspflicht entfällt für die Dauer des Annahmeverzugs.
Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Zinsen verlangt werden, nicht wann sie verlangt werden.
- VorherZinspflicht bestehtFür die Geldschuld besteht bereits eine Zinspflicht.
- BeginnAnnahmeverzug beginntAb jetzt fallen für die Dauer des Annahmeverzugs keine Zinsen an.
- EndeAnnahmeverzug endetSoweit sonst Zinsen geschuldet sind, sind sie ab jetzt wieder zu zahlen.
- Zinspflicht besteht Für die Geldschuld besteht bereits eine Zinspflicht.
- Annahmeverzug beginnt Ab jetzt fallen für die Dauer des Annahmeverzugs keine Zinsen an.
- Annahmeverzug endet Soweit sonst Zinsen geschuldet sind, sind sie ab jetzt wieder zu zahlen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Paul hat Lea für ein Jahr 1.000 Euro geliehen; 2vereinbart sind fünf Prozent Zinsen pro Jahr bis zur Rückzahlung und die Rückzahlung in bar. 3Am vereinbarten Rückzahlungstag legt Lea Paul am vereinbarten Zahlungsort die 1.000 Euro samt allen bis dahin angefallenen Zinsen zur Annahme vor. Paul weigert sich, das Geld anzunehmen, weil er gerade keine Lust dazu hat. Zehn Tage später verlangt er 4Zinsen für die zehn Tage seit dem Angebot; Lea hält das Geld weiterhin zur sofortigen Zahlung bereit, Paul lehnt die Annahme weiterhin ab.
Trifft „Wegfall der Zinspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeldschuldLea schuldet Paul die Rückzahlung eines Geldbetrags.
- 2erfülltBestehende ZinspflichtDie Vereinbarung begründet eine Zinspflicht bis zur Rückzahlung.
- 3erfülltAnnahmeverzug des GläubigersPaul nimmt die fällige und vollständig wie vereinbart angebotene Zahlung nicht an.
- 4erfülltZinsen für den VerzugszeitraumDie verlangten Zinsen betreffen ausschließlich die Zeit des fortdauernden Annahmeverzugs.
1Paul hat Lea für ein Jahr 1.000 Euro geliehen; 2vereinbart sind fünf Prozent Zinsen pro Jahr bis zur Rückzahlung und die Rückzahlung in bar. 3Am vereinbarten Rückzahlungstag legt Lea Paul am vereinbarten Zahlungsort die 1.000 Euro samt allen bis dahin angefallenen Zinsen zur Annahme vor. Paul weigert sich, das Geld anzunehmen, weil er gerade keine Lust dazu hat. Zehn Tage später verlangt er die Zinsen für den Monat vor dem Angebot; Lea hält das Geld weiterhin zur sofortigen Zahlung bereit, Paul lehnt die Annahme weiterhin ab.
Trifft „Wegfall der Zinspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGeldschuldLea schuldet Paul die Rückzahlung eines Geldbetrags.
- 2erfülltBestehende ZinspflichtDie Vereinbarung begründet eine Zinspflicht bis zur Rückzahlung.
- 3erfülltAnnahmeverzug des GläubigersPaul nimmt die fällige und vollständig wie vereinbart angebotene Zahlung nicht an.
- 4fehltZinsen für den VerzugszeitraumDie verlangten Zinsen betreffen den Monat vor Beginn des Annahmeverzugs und bleiben deshalb geschuldet.
Typische Fehler
FehlerDie Befreiung wird auf Verzugszinsen beschränkt.
RichtigAuch vertraglich vereinbarte Zinsen einer Geldschuld werden für den Zeitraum des Annahmeverzugs nicht geschuldet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema