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Wegfall des Widerspruchsrechts bei Geschäftsführung ohne Auftrag

§ 679 BGB · Zivilrecht

Der Widerspruch des Geschäftsherrn gegen die Übernahme der Geschäftsführung ist unbeachtlich, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde; in diesem Fall kann der Geschäftsführer Aufwendungsersatz nach §§ 683, 670 BGB verlangen, obwohl der Geschäftsherr der Übernahme widersprochen hat.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die erfassten Pflichten ohne die Geschäftsführung rechtzeitig erfüllt würden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Nach der Gemeindesatzung muss Hauseigentümerin Nora den verschneiten und vereisten öffentlichen Gehweg vor ihrem Haus bis 8 Uhr räumen und streuen. 1Sie sagt ihrem Nachbarn Paul ausdrücklich, dass er diese Arbeit nicht für sie übernehmen soll. 3Nora bleibt bis mittags außer Haus; ohne Pauls Hilfe würde bis dahin niemand den Gehweg räumen oder streuen. Paul räumt und streut den Gehweg um 7:45 Uhr für Nora.

Trifft „Wegfall des Widerspruchsrechts bei Geschäftsführung ohne Auftrag“ hier zu?

„Wegfall des Widerspruchsrechts bei Geschäftsführung ohne Auftrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerspruch gegen die Übernahme der Geschäftsführung
    Nora hat Paul ausdrücklich untersagt, die Arbeit für sie zu übernehmen.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht mit öffentlichem Erfüllungsinteresse oder gesetzliche Unterhaltspflicht
    Die kommunal vorgeschriebene Räumung und Streuung schützt die Sicherheit des öffentlichen Fußgängerverkehrs.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne Geschäftsführung keine rechtzeitige Pflichterfüllung
    Ohne Paul würde die Pflicht nicht bis zur vorgegebenen Uhrzeit erfüllt.
    erfüllt
BFall B

2Nach der Gemeindesatzung muss Hauseigentümerin Nora den verschneiten und vereisten öffentlichen Gehweg vor ihrem Haus bis 8 Uhr räumen und streuen. 1Sie sagt ihrem Nachbarn Paul ausdrücklich, dass er diese Arbeit nicht für sie übernehmen soll. Ein von Nora beauftragter zuverlässiger Winterdienst würde ohne Pauls Eingreifen um 7:30 Uhr räumen und streuen. Paul räumt und streut den Gehweg um 7 Uhr für Nora.

Trifft „Wegfall des Widerspruchsrechts bei Geschäftsführung ohne Auftrag“ hier zu?

„Wegfall des Widerspruchsrechts bei Geschäftsführung ohne Auftrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ohne Geschäftsführung keine rechtzeitige Pflichterfüllung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerspruch gegen die Übernahme der Geschäftsführung
    Nora hat Paul ausdrücklich untersagt, die Arbeit für sie zu übernehmen.
    erfüllt
  2. 2
    Pflicht mit öffentlichem Erfüllungsinteresse oder gesetzliche Unterhaltspflicht
    Die kommunal vorgeschriebene Räumung und Streuung schützt die Sicherheit des öffentlichen Fußgängerverkehrs.
    erfüllt
  3. 3
    Ohne Geschäftsführung keine rechtzeitige Pflichterfüllung
    Der bereits bestellte Winterdienst würde die Arbeit auch ohne Paul vor 8 Uhr erledigen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede beliebige Pflicht des Geschäftsherrn wird als ausreichend angesehen, um seinen Widerspruch zu übergehen.

RichtigErforderlich ist entweder ein öffentliches Interesse an der Pflichterfüllung oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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