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Weisungsbefolgungspflicht

§ 665 BGB · Zivilrecht

Der Beauftragte ist grundsätzlich verpflichtet, die Weisungen des Auftraggebers zu befolgen. Er darf von diesen nur dann abweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde; zuvor hat er dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, sofern nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Merksatz

Mutmaßliche Billigung ersetzt grundsätzlich nicht die Rückfrage und das Abwarten der Entscheidung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea und Max vereinbaren, dass Max für Lea ohne Bezahlung eine Kiste Erdbeeren verkauft; 2Lea nennt einen Mindestpreis von 30 Euro. Die Beeren sind frisch, und am selben Nachmittag will eine feste Käuferin 35 Euro dafür zahlen. Ein anderer Käufer bietet Max vorher 25 Euro; 3Lea hat Max ausdrücklich gesagt, dass sie die Früchte bei niedrigeren Angeboten behalten möchte.

Trifft „Weisungsbefolgungspflicht“ hier zu?

„Weisungsbefolgungspflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung als Beauftragter
    Max hat die unentgeltliche Erledigung eines Geschäfts für Lea übernommen.
    erfüllt
  2. 2
    Weisung des Auftraggebers
    Lea hat Max eine konkrete Preisgrenze für den Verkauf vorgegeben.
    erfüllt
  3. 3
    Keine zulässige Ausnahme von der Befolgungspflicht
    Max darf angesichts dieses ausdrücklichen Wunsches keine Billigung eines Verkaufs für 25 Euro annehmen.
    erfüllt
BFall B

1Lea und Max vereinbaren, dass Max für Lea ohne Bezahlung eine Kiste Erdbeeren verkauft; 2Lea nennt einen Mindestpreis von 30 Euro. Danach fällt überraschend die Kühlung aus, und die Früchte werden innerhalb einer Stunde unbrauchbar; eine andere Kühlmöglichkeit gibt es nicht. Der einzige erreichbare Käufer bietet 25 Euro und muss sofort abreisen. Lea ist erst am Abend wieder erreichbar, und Max weiß, dass es ihr beim Verkauf allein um den höchstmöglichen Erlös geht.

Trifft „Weisungsbefolgungspflicht“ hier zu?

„Weisungsbefolgungspflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine zulässige Ausnahme von der Befolgungspflicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Stellung als Beauftragter
    Max hat die unentgeltliche Erledigung eines Geschäfts für Lea übernommen.
    erfüllt
  2. 2
    Weisung des Auftraggebers
    Lea hat Max eine konkrete Preisgrenze für den Verkauf vorgegeben.
    erfüllt
  3. 3
    Keine zulässige Ausnahme von der Befolgungspflicht
    Max darf Leas Billigung des Verkaufs für 25 Euro annehmen und wegen des drohenden Verderbs ohne vorherige Rückfrage von der Preisgrenze abweichen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin wirtschaftlich besseres Ergebnis wird bereits als ausreichender Grund für eine Abweichung angesehen.

RichtigEntscheidend ist, ob gerade dieser Auftraggeber die Abweichung bei Kenntnis der tatsächlichen Lage voraussichtlich billigen würde.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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