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Wechselbezügliche Verfügung

§ 2270 BGB · Zivilrecht

Eine wechselbezügliche Verfügung liegt vor, wenn die Verfügungen zweier Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament derart voneinander abhängig sind, dass die eine Verfügung nicht ohne die andere getroffen worden wäre, d.h. jede Verfügung um der anderen willen erfolgt ist; die Nichtigkeit oder der Widerruf einer Verfügung bewirkt gemäß § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit der anderen. Nur Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und erbrechtliche Rechtswahlen können wechselbezüglich sein.

Merksatz

Entscheidend ist, ob jeder Ehegatte seine Verfügung gerade wegen der Verfügung des anderen getroffen hat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna schreibt ein Testament vollständig von Hand, das sie und ihr Ehemann Ben jeweils am Ende unterschreiben. 2Darin setzen sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben ein. 3Sie halten ausdrücklich fest, dass jeder den anderen nur deshalb zum Erben bestimmt, weil der andere ihn ebenfalls zum Erben bestimmt.

Trifft „Wechselbezügliche Verfügung“ hier zu?

„Wechselbezügliche Verfügung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament
    Die Ehegatten errichten formwirksam ein gemeinschaftliches Testament.
    erfüllt
  2. 2
    Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage oder erbrechtliche Rechtswahl
    Beide Verfügungen sind Erbeinsetzungen und damit eine zulässige Verfügungsart.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen
    Jeder Ehegatte trifft seine Erbeinsetzung gerade wegen der Erbeinsetzung durch den anderen.
    erfüllt
BFall B

1Anna schreibt ein Testament vollständig von Hand, das sie und ihr Ehemann Ben jeweils am Ende unterschreiben. 2Darin setzen sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Sie schreiben ausdrücklich dazu, dass jeder den anderen auch dann zum Erben bestimmt hätte, wenn der andere ihn nicht bedacht hätte.

Trifft „Wechselbezügliche Verfügung“ hier zu?

„Wechselbezügliche Verfügung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament
    Die Ehegatten errichten formwirksam ein gemeinschaftliches Testament.
    erfüllt
  2. 2
    Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage oder erbrechtliche Rechtswahl
    Beide Verfügungen sind Erbeinsetzungen und damit eine zulässige Verfügungsart.
    erfüllt
  3. 3
    Gegenseitige Abhängigkeit der Verfügungen
    Der ausdrücklich erklärte Wille schließt die gegenseitige Abhängigkeit aus; für die gesetzliche Zweifelsregel bleibt kein Raum.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung als wechselbezüglich behandeln.

RichtigDie Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nicht wechselbezüglich sein; der gesetzliche Anwendungsbereich ist auf vier Verfügungsarten beschränkt.

Verwechslung

FehlerEine gegenseitige Erbeinsetzung stets als wechselbezüglich ansehen.

RichtigDie gegenseitige Begünstigung begründet nur eine Zweifelsregel, die einen eindeutig festgestellten anderen Willen nicht verdrängt.

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