Definitionen
Vorbehalt des Gesetzes
Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDer Vorbehalt des Gesetzes verlangt eine gesetzliche Grundlage für staatliches Handeln, das in Grundrechte eingreift oder sonstige wesentliche Entscheidungen betrifft. Die wesentlichen Fragen muss der parlamentarische Gesetzgeber selbst regeln und darf ihre Entscheidung nicht der Exekutive überlassen (Wesentlichkeitstheorie). Ein allgemeiner Gesetzesvorbehalt für jedes staatliche Handeln besteht nicht.
Wesentliche Fragen muss das Parlament selbst regeln, statt ihre Entscheidung der Verwaltung zu überlassen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Polizeibeamter hält eine Passantin fest und bringt sie zur Klärung ihrer Identität auf die Wache. 2Während der Kontrolle lässt er sie nicht gehen.
Trifft „Vorbehalt des Gesetzes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDer Polizeibeamte handelt als Teil der staatlichen Verwaltung.
- 2erfülltGrundrechtseingriff oder sonstige wesentliche EntscheidungDas Festhalten greift in die Freiheit der Person ein und benötigt deshalb eine gesetzliche Grundlage.
1Eine Stadtverwaltung bestellt bei einem Händler Kopierpapier für ihre Büros. Der Händler liefert es zum vereinbarten Preis. Der Kauf ersetzt die verbrauchten Papiervorräte.
Trifft „Vorbehalt des Gesetzes“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnAuch der Einkauf von Büromaterial durch die Stadtverwaltung ist staatliches Handeln.
- 2fehltGrundrechtseingriff oder sonstige wesentliche EntscheidungDer gewöhnliche Einkauf von Kopierpapier greift nicht in Grundrechte ein und enthält keine wesentliche staatliche Entscheidung.
Typische Fehler
FehlerEine Maßnahme wird schon deshalb als ausreichend gesetzlich gedeckt angesehen, weil sie keinem Gesetz widerspricht.
RichtigBei Grundrechtseingriffen und sonstigen wesentlichen Entscheidungen muss zusätzlich eine gesetzliche Grundlage bestehen.
FehlerFür jede Tätigkeit der Verwaltung wird allein wegen ihres staatlichen Charakters eine gesetzliche Ermächtigung verlangt.
RichtigDer Vorbehalt des Gesetzes begründet keine allgemeine Ermächtigungspflicht für jedes staatliche Handeln.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata