Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vorbehalt des Gesetzes

Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Der Vorbehalt des Gesetzes verlangt eine gesetzliche Grundlage für staatliches Handeln, das in Grundrechte eingreift oder sonstige wesentliche Entscheidungen betrifft. Die wesentlichen Fragen muss der parlamentarische Gesetzgeber selbst regeln und darf ihre Entscheidung nicht der Exekutive überlassen (Wesentlichkeitstheorie). Ein allgemeiner Gesetzesvorbehalt für jedes staatliche Handeln besteht nicht.

Merksatz

Wesentliche Fragen muss das Parlament selbst regeln, statt ihre Entscheidung der Verwaltung zu überlassen.

Vorbehalt oder Vorrang des Gesetzes?Der Vorbehalt fragt nach der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Der Vorrang verlangt, dass die Verwaltung geltendes Recht beachtet.
Vorbehalt des Gesetzes
Vorrang des Gesetzes
Anforderung
Eine erforderliche gesetzliche Grundlage muss vorhanden sein.
Geltendes Recht darf nicht verletzt werden.
Reichweite
Grundrechtseingriffe und sonstige wesentliche Entscheidungen.
Sämtliches Handeln der Exekutive.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Polizeibeamter hält eine Passantin fest und bringt sie zur Klärung ihrer Identität auf die Wache. 2Während der Kontrolle lässt er sie nicht gehen.

Trifft „Vorbehalt des Gesetzes“ hier zu?

„Vorbehalt des Gesetzes“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Der Polizeibeamte handelt als Teil der staatlichen Verwaltung.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechtseingriff oder sonstige wesentliche Entscheidung
    Das Festhalten greift in die Freiheit der Person ein und benötigt deshalb eine gesetzliche Grundlage.
    erfüllt
BFall B

1Eine Stadtverwaltung bestellt bei einem Händler Kopierpapier für ihre Büros. Der Händler liefert es zum vereinbarten Preis. Der Kauf ersetzt die verbrauchten Papiervorräte.

Trifft „Vorbehalt des Gesetzes“ hier zu?

„Vorbehalt des Gesetzes“ trifft nicht zu.Es fehlt: Grundrechtseingriff oder sonstige wesentliche Entscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Auch der Einkauf von Büromaterial durch die Stadtverwaltung ist staatliches Handeln.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechtseingriff oder sonstige wesentliche Entscheidung
    Der gewöhnliche Einkauf von Kopierpapier greift nicht in Grundrechte ein und enthält keine wesentliche staatliche Entscheidung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Maßnahme wird schon deshalb als ausreichend gesetzlich gedeckt angesehen, weil sie keinem Gesetz widerspricht.

RichtigBei Grundrechtseingriffen und sonstigen wesentlichen Entscheidungen muss zusätzlich eine gesetzliche Grundlage bestehen.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür jede Tätigkeit der Verwaltung wird allein wegen ihres staatlichen Charakters eine gesetzliche Ermächtigung verlangt.

RichtigDer Vorbehalt des Gesetzes begründet keine allgemeine Ermächtigungspflicht für jedes staatliche Handeln.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.