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Vorerbschaft

§§ 2100 ff. BGB · Zivilrecht

Die Vorerbschaft ist eine Erbfolge, bei der der Vorerbe zunächst Erbe des Erblassers wird, das ererbte Vermögen jedoch nur eingeschränkt verwalten und darüber verfügen darf, weil es nach dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses (insbesondere dem Tod des Vorerben oder einem anderen vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt) kraft Gesetzes auf den Nacherben übergeht.

Merksatz

Vorerbe und Nacherbe beerben nacheinander denselben Erblasser.

Wann besteht die Vorerbschaft?Gezeigt ist der Fall, dass die Nacherbschaft mit dem Tod des Vorerben eintritt. Beide Erben beerben nacheinander denselben Erblasser.
  1. Tod des Erblassers
    Vorerbe wird Erbe
    Der Vorerbe erhält zunächst den Nachlass des Erblassers.
  2. Tod des Vorerben
    Nacherbe wird Erbe
    Der gebundene Nachlass fällt ohne gesonderte Übertragung dem Nacherben zu.
  1. Vorerbe wird Erbe Der Vorerbe erhält zunächst den Nachlass des Erblassers.
  2. Nacherbe wird Erbe Der gebundene Nachlass fällt ohne gesonderte Übertragung dem Nacherben zu.
Vorerbschaft

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul setzt seinen Sohn Ben im Testament zunächst zum Erben ein und 3bestimmt, dass seine Tochter Clara bei Bens Tod an dessen Stelle Paul beerben soll. 2Eine Befreiung von gesetzlichen Beschränkungen ist nicht vorgesehen. 1Paul stirbt und Ben erbt dessen Nachlass, zu dem ein vermietetes Grundstück gehört.

Trifft „Vorerbschaft“ hier zu?

„Vorerbschaft“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anfängliche Erbenstellung
    Ben wird mit Pauls Tod dessen Erbe.
    erfüllt
  2. 2
    Beschränkte Verwaltung und Verfügung
    Für Ben gelten die gesetzlichen Beschränkungen bei der Verwaltung des Nachlasses und bei Verfügungen darüber.
    erfüllt
  3. 3
    Automatischer Übergang auf den Nacherben bei bestimmtem Ereignis
    Bei Bens Tod geht Pauls gebundener Nachlass ohne gesonderte Übertragung auf Clara über.
    erfüllt
BFall B

1Der 20-jährige Ben erbt nach dem Testament seines verstorbenen Vaters Paul dessen gesamten Nachlass. 2Bis zu Bens 25. Geburtstag soll ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten und allein über den Verkauf von Nachlassgegenständen entscheiden. Das Testament sieht keinen weiteren Erben vor, der später an Bens Stelle Paul beerben soll.

Trifft „Vorerbschaft“ hier zu?

„Vorerbschaft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Automatischer Übergang auf den Nacherben bei bestimmtem Ereignis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anfängliche Erbenstellung
    Ben ist nach Pauls Tod dessen Erbe geworden.
    erfüllt
  2. 2
    Beschränkte Verwaltung und Verfügung
    Die Testamentsvollstreckung beschränkt Bens eigene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.
    erfüllt
  3. 3
    Automatischer Übergang auf den Nacherben bei bestimmtem Ereignis
    Es ist kein späterer Erbe Pauls eingesetzt; mit Bens 25. Geburtstag endet lediglich die Testamentsvollstreckung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, der Nachlass müsse dem Nacherben beim auslösenden Ereignis erst durch ein Rechtsgeschäft übertragen werden.

RichtigDer gebundene Nachlass fällt dem Nacherben beim auslösenden Ereignis ohne gesonderte Übertragung zu.

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