Definitionen
Vorerbschaft
§§ 2100 ff. BGB · ZivilrechtDie Vorerbschaft ist eine Erbfolge, bei der der Vorerbe zunächst Erbe des Erblassers wird, das ererbte Vermögen jedoch nur eingeschränkt verwalten und darüber verfügen darf, weil es nach dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses (insbesondere dem Tod des Vorerben oder einem anderen vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt) kraft Gesetzes auf den Nacherben übergeht.
Vorerbe und Nacherbe beerben nacheinander denselben Erblasser.
- Tod des ErblassersVorerbe wird ErbeDer Vorerbe erhält zunächst den Nachlass des Erblassers.
- Tod des VorerbenNacherbe wird ErbeDer gebundene Nachlass fällt ohne gesonderte Übertragung dem Nacherben zu.
- Vorerbe wird Erbe Der Vorerbe erhält zunächst den Nachlass des Erblassers.
- Nacherbe wird Erbe Der gebundene Nachlass fällt ohne gesonderte Übertragung dem Nacherben zu.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul setzt seinen Sohn Ben im Testament zunächst zum Erben ein und 3bestimmt, dass seine Tochter Clara bei Bens Tod an dessen Stelle Paul beerben soll. 2Eine Befreiung von gesetzlichen Beschränkungen ist nicht vorgesehen. 1Paul stirbt und Ben erbt dessen Nachlass, zu dem ein vermietetes Grundstück gehört.
Trifft „Vorerbschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnfängliche ErbenstellungBen wird mit Pauls Tod dessen Erbe.
- 2erfülltBeschränkte Verwaltung und VerfügungFür Ben gelten die gesetzlichen Beschränkungen bei der Verwaltung des Nachlasses und bei Verfügungen darüber.
- 3erfülltAutomatischer Übergang auf den Nacherben bei bestimmtem EreignisBei Bens Tod geht Pauls gebundener Nachlass ohne gesonderte Übertragung auf Clara über.
1Der 20-jährige Ben erbt nach dem Testament seines verstorbenen Vaters Paul dessen gesamten Nachlass. 2Bis zu Bens 25. Geburtstag soll ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten und allein über den Verkauf von Nachlassgegenständen entscheiden. Das Testament sieht keinen weiteren Erben vor, der später an Bens Stelle Paul beerben soll.
Trifft „Vorerbschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAnfängliche ErbenstellungBen ist nach Pauls Tod dessen Erbe geworden.
- 2erfülltBeschränkte Verwaltung und VerfügungDie Testamentsvollstreckung beschränkt Bens eigene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.
- 3fehltAutomatischer Übergang auf den Nacherben bei bestimmtem EreignisEs ist kein späterer Erbe Pauls eingesetzt; mit Bens 25. Geburtstag endet lediglich die Testamentsvollstreckung.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, der Nachlass müsse dem Nacherben beim auslösenden Ereignis erst durch ein Rechtsgeschäft übertragen werden.
RichtigDer gebundene Nachlass fällt dem Nacherben beim auslösenden Ereignis ohne gesonderte Übertragung zu.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema