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Vorausvermächtnis

§ 2150 BGB · Zivilrecht

Ein Vorausvermächtnis liegt vor, wenn einem Erben durch letztwillige Verfügung ein Vermögensvorteil als selbständiger Anspruch zugewendet wird, der bei einer Erbengemeinschaft unabhängig von deren Auseinandersetzung besteht. Der Vorteil steht ihm grundsätzlich zusätzlich zu seinem Erbteil und ohne Anrechnung auf diesen zu; das Vermächtnis besteht auch, soweit der Erbe selbst mit seiner Erfüllung belastet ist.

Merksatz

Entscheidend ist ein eigener Anspruch, nicht bloß eine Vorgabe für die Verteilung des Nachlasses.

Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung?Das Vorausvermächtnis verschafft einen eigenen Anspruch. Die Teilungsanordnung bestimmt die Verteilung bei der Erbauseinandersetzung.
Vorausvermächtnis
Teilungsanordnung
Rechtliche Wirkung
Selbständiger Anspruch unabhängig von der Auseinandersetzung.
Vorgabe für die Verteilung bei der Auseinandersetzung.
Anrechnung
Grundsätzlich keine Anrechnung auf den Erbteil.
Der Wert wird auf den Erbteil angerechnet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nach Ernsts Tod werden Anna und Ben aufgrund seines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments je zur Hälfte Erben. 2Darin hat Ernst bestimmt, dass Anna seine Uhr zusätzlich zu ihrem Anteil erhält und der Wert der Uhr davon nicht abgezogen wird. 3Die Übergabe der Uhr soll Anna von beiden Erben verlangen können, ohne auf die Aufteilung des übrigen Nachlasses warten zu müssen.

Trifft „Vorausvermächtnis“ hier zu?

„Vorausvermächtnis“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Begünstigter ist Erbe
    Anna ist als Begünstigte zugleich Miterbin.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögenszuwendung durch letztwillige Verfügung
    Ernst wendet Anna die Uhr durch sein Testament zu.
    erfüllt
  3. 3
    Selbständiger Anspruch unabhängig von der Erbauseinandersetzung
    Anna erhält einen eigenen Anspruch auf Übergabe, den sie unabhängig von der Nachlassteilung geltend machen kann.
    erfüllt
BFall B

1Nach Ernsts Tod werden Anna und Ben aufgrund seines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments je zur Hälfte Erben. Der Nachlass besteht aus einer Uhr im Wert von 20.000 Euro und einem Bankguthaben von 180.000 Euro. 2Im Testament steht, dass Anna bei der gemeinsamen Aufteilung die Uhr und 80.000 Euro erhalten soll und Ben 100.000 Euro. Ernst erklärt dort ausdrücklich, dass damit nur die Verteilung festgelegt wird und Anna die Uhr nicht gesondert verlangen kann.

Trifft „Vorausvermächtnis“ hier zu?

„Vorausvermächtnis“ trifft nicht zu.Es fehlt: Selbständiger Anspruch unabhängig von der Erbauseinandersetzung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Begünstigter ist Erbe
    Anna ist als Empfängerin der Uhr zugleich Miterbin.
    erfüllt
  2. 2
    Vermögenszuwendung durch letztwillige Verfügung
    Die Zuweisung der Uhr beruht auf Ernsts Testament.
    erfüllt
  3. 3
    Selbständiger Anspruch unabhängig von der Erbauseinandersetzung
    Ernst regelt nur die wertgleiche Verteilung durch eine Teilungsanordnung und schließt einen gesonderten Anspruch auf die Uhr aus.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Anspruch wird um die eigene Erbquote des Begünstigten gekürzt, weil er insoweit selbst zur Erfüllung verpflichtet ist.

RichtigDie eigene Belastung des begünstigten Erben lässt den Vermächtnisanspruch auch in diesem Umfang nicht entfallen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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