Definitionen
Vorausvermächtnis
§ 2150 BGB · ZivilrechtEin Vorausvermächtnis liegt vor, wenn einem Erben durch letztwillige Verfügung ein Vermögensvorteil als selbständiger Anspruch zugewendet wird, der bei einer Erbengemeinschaft unabhängig von deren Auseinandersetzung besteht. Der Vorteil steht ihm grundsätzlich zusätzlich zu seinem Erbteil und ohne Anrechnung auf diesen zu; das Vermächtnis besteht auch, soweit der Erbe selbst mit seiner Erfüllung belastet ist.
Entscheidend ist ein eigener Anspruch, nicht bloß eine Vorgabe für die Verteilung des Nachlasses.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Nach Ernsts Tod werden Anna und Ben aufgrund seines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments je zur Hälfte Erben. 2Darin hat Ernst bestimmt, dass Anna seine Uhr zusätzlich zu ihrem Anteil erhält und der Wert der Uhr davon nicht abgezogen wird. 3Die Übergabe der Uhr soll Anna von beiden Erben verlangen können, ohne auf die Aufteilung des übrigen Nachlasses warten zu müssen.
Trifft „Vorausvermächtnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBegünstigter ist ErbeAnna ist als Begünstigte zugleich Miterbin.
- 2erfülltVermögenszuwendung durch letztwillige VerfügungErnst wendet Anna die Uhr durch sein Testament zu.
- 3erfülltSelbständiger Anspruch unabhängig von der ErbauseinandersetzungAnna erhält einen eigenen Anspruch auf Übergabe, den sie unabhängig von der Nachlassteilung geltend machen kann.
1Nach Ernsts Tod werden Anna und Ben aufgrund seines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments je zur Hälfte Erben. Der Nachlass besteht aus einer Uhr im Wert von 20.000 Euro und einem Bankguthaben von 180.000 Euro. 2Im Testament steht, dass Anna bei der gemeinsamen Aufteilung die Uhr und 80.000 Euro erhalten soll und Ben 100.000 Euro. Ernst erklärt dort ausdrücklich, dass damit nur die Verteilung festgelegt wird und Anna die Uhr nicht gesondert verlangen kann.
Trifft „Vorausvermächtnis“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBegünstigter ist ErbeAnna ist als Empfängerin der Uhr zugleich Miterbin.
- 2erfülltVermögenszuwendung durch letztwillige VerfügungDie Zuweisung der Uhr beruht auf Ernsts Testament.
- 3fehltSelbständiger Anspruch unabhängig von der ErbauseinandersetzungErnst regelt nur die wertgleiche Verteilung durch eine Teilungsanordnung und schließt einen gesonderten Anspruch auf die Uhr aus.
Typische Fehler
FehlerDer Anspruch wird um die eigene Erbquote des Begünstigten gekürzt, weil er insoweit selbst zur Erfüllung verpflichtet ist.
RichtigDie eigene Belastung des begünstigten Erben lässt den Vermächtnisanspruch auch in diesem Umfang nicht entfallen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema