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Vorbehaltloses Grundrecht

— · Öffentliches Recht

Ein vorbehaltloses Grundrecht ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz ohne einen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gewährleistet wird. Soweit es nicht wie die Menschenwürde absolut geschützt ist, kann es nur durch kollidierende Grundrechte Dritter oder andere Verfassungsgüter von Verfassungsrang im Wege der praktischen Konkordanz eingeschränkt werden.

Merksatz

Vorbehaltlos bedeutet nicht automatisch uneinschränkbar.

Vorbehaltlos oder mit Gesetzesvorbehalt?Verglichen werden die ausdrückliche Ermächtigung zu gesetzlichen Einschränkungen und die zulässigen Einschränkungsgründe.
Vorbehaltloses Grundrecht
Grundrecht mit Gesetzesvorbehalt
Gesetzesvorbehalt
Nicht ausdrücklich vorgesehen.
Ausdrücklich vorgesehen.
Einschränkungsgründe
Nur kollidierendes Verfassungsrecht; absolut geschützte Gewährleistungen bleiben unantastbar.
Gründe nach Maßgabe des jeweiligen Gesetzesvorbehalts und der übrigen Verfassung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Physikerin untersucht in einem selbst geplanten Experiment die elektrische Leitfähigkeit verschiedener Metalle und veröffentlicht ihre Ergebnisse in einer Fachzeitschrift.

Trifft „Vorbehaltloses Grundrecht“ hier zu?

„Vorbehaltloses Grundrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrecht
    Die wissenschaftliche Untersuchung und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse fallen unter die Forschungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG.
    erfüllt
  2. 2
    Gewährleistung ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt
    Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleistet die Forschungsfreiheit ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt.
    erfüllt
BFall B

1Ein Journalist schreibt in einem Zeitungsartikel, dass er die Verkehrspolitik der Bundesregierung für verfehlt hält.

Trifft „Vorbehaltloses Grundrecht“ hier zu?

„Vorbehaltloses Grundrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gewährleistung ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Grundrecht
    Die politische Stellungnahme ist durch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Gewährleistung ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt
    Die Meinungsfreiheit steht unter dem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt des Art. 5 Abs. 2 GG.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJeder politisch wichtige Gemeinwohlbelang wird als ausreichender Grund für eine Einschränkung behandelt.

RichtigAls Einschränkungsgrund kommen nur kollidierende Grundrechte Dritter oder andere Verfassungsgüter von Verfassungsrang in Betracht.

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